Johnson & Johnson (J&J) hat nach mehr als einem Jahrzehnt Rechtsstreit einen milliardenschweren Vergleich zur Beilegung von Zehntausenden Klagen wegen angeblich krebserregenden Babypuders erzielt. Der US-Pharmakonzern zahlt schätzungsweise 5,5 Milliarden Dollar, um rund 76.000 Fälle zu beenden, in denen Klägerinnen behaupten, durch talkumbasiertes Babypuder an Eierstockkrebs erkrankt zu sein. Damit sind fast alle verbleibenden Talkum-Klagen gegen das Unternehmen abgedeckt.
Details des Vergleichs
Die Gesamtsumme könnte noch steigen, da der Vergleich keine Obergrenze vorsieht. Laut Klägeranwalt Chris Seeger könnten die Zahlungen je nach Teilnehmerzahl auf sieben Milliarden Dollar oder mehr anwachsen. J&J plant, 2027 zunächst drei Milliarden Dollar zu zahlen und weitere Auszahlungen im Jahr 2028 folgen zu lassen. Die Einigung wird wirksam, wenn 95 Prozent der Klägerinnen zustimmen. Bereits zuvor hatte J&J die meisten Verfahren beigelegt, in denen Asbest in Talkum und die Verursachung von Mesotheliomen vorgeworfen wurde.
Rechtliche Position und Hintergrund
J&J-Anwalt Erik Haas betonte, dass die Vorwürfe weiterhin als unbegründet angesehen werden, der Konzern aber den jahrelangen Rechtsstreit endgültig beenden wolle. J&J hatte stets bestritten, dass das verwendete Talkum Asbest enthalte oder Krebs verursache. Bereits 2020 stellte das Unternehmen den Verkauf talkumbasierten Babypuders in den USA ein und ersetzte es durch ein Produkt auf Maisstärkebasis. Der Vergleich erfolgt nach einer gemischten juristischen Bilanz: Erst in der vergangenen Woche äußerte ein US-Bundesrichter Zweifel an der Beweisführung der Klägerinnen. Zuvor war J&J gescheitert, die Klagewelle über die Insolvenz einer eigens gegründeten Tochtergesellschaft abzuwickeln.
Auswirkungen und Unterschied zu früheren Insolvenzplänen
Im Gegensatz zu den gescheiterten Insolvenzplänen deckt der jetzige Vergleich keine künftigen Klagen ab. Dies bedeutet laut Klägeranwalt Seeger mehr Geld für die Betroffenen und schnellere Zahlungen: Alle Forderungen sollen innerhalb von 18 Monaten beglichen werden, statt über mehr als ein Jahrzehnt gestreckt zu werden. Der Vergleich stellt einen bedeutenden Schritt zur Beendigung der jahrelangen Rechtsstreitigkeiten dar, auch wenn J&J weiterhin die Haftung bestreitet.



