Niederlage für Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentrale Sachsen und rund 324.000 angeschlossene Kläger haben einen Zivilprozess gegen die Einführung von Werbespots auf dem Streamingdienst Amazon Prime Video verloren. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Sammelklage mit einem nun veröffentlichten Urteil ab. Die Richter sahen keine Vertragsverletzung durch Amazon, da der Dienst weder in den Bestimmungen Werbefreiheit versprochen noch als werbefrei vermarktet worden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verbraucherzentrale hat umgehend Revision angekündigt.
Hintergrund der Klage
Prime Video war ursprünglich weitgehend werbefrei. Anfang 2024 informierte Amazon seine damals rund 17 Millionen Prime-Kunden per E-Mail, dass ab Februar des Jahres in begrenztem Umfang Werbung ausgestrahlt werde. Wer keine Werbeunterbrechungen wünschte, sollte monatlich 2,99 Euro zusätzlich zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hielt dies für unzulässig und reichte eine Sammelklage ein. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Amazon die Verbraucher nicht in die Irre geführt habe.
Prime-Mitgliedschaft umfasst mehr als Streaming
Ein wichtiger Aspekt des Verfahrens war, dass die Prime-Mitgliedschaft mehr als nur den Videodienst umfasst, darunter etwa kostenfreie Lieferungen auf dem Amazon-Marktplatz. Die Richter gingen davon aus, dass ein Teil der Prime-Kunden den Streamingdienst gar nicht nutzt. Daher sei eine einheitliche Betrachtung des Streaming-Angebots nicht zwingend.
Reaktion der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Sachsen zeigte sich enttäuscht. Vorstand Michael Hummel erklärte: „Prime Video wurde über Jahre faktisch als werbearmer bzw. werbefreier Premium-Streamingdienst beworben und genutzt. Verbraucher dürfen nicht damit rechnen müssen, dass ein laufendes Abo während der Vertragslaufzeit durch zusätzliche Werbung und den Wegfall von Funktionen entwertet wird.“ Das Gericht habe die berechtigten Erwartungen von Millionen Verbrauchern nicht ausreichend berücksichtigt.
Weitere Verfahren laufen
Die Niederlage der Verbraucherzentrale ist ein Erfolg für Amazon, aber die Rechtslage bleibt ungeklärt, da auf mehreren Ebenen Prozesse anhängig sind. Die sächsische Verbraucherzentrale hat parallel eine sogenannte Abschöpfungsklage eingereicht, mit dem Ziel, dass Amazon die Gebühren für werbefreies Fernsehen zurückzahlen muss. Zudem hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht München I eingereicht und in erster Instanz gewonnen. Auch diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da Amazon in Berufung gegangen ist. Beide Verfahren laufen nach Angaben der Verbraucherzentrale weiter.



