Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im Streit um Werbung bei Prime Video zugunsten von Amazon entschieden. Rund 330.000 angemeldete Betroffene hatten auf eine Grundsatzentscheidung gehofft. Die Verbraucherzentrale Sachsen will das Urteil jedoch nicht akzeptieren und den Bundesgerichtshof anrufen.
Hintergrund des Verfahrens
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Amazon die Bedingungen für Prime Video während laufender Abonnements ändern durfte. Die Verbraucherzentrale Sachsen hielt die Einführung von Werbung bei bestehenden Verträgen für unzulässig. Hunderttausende Nutzer schlossen sich der Sammelklage an.
Gericht sieht keinen Schadensersatzanspruch
Seit Februar 2024 zeigt Prime Video Filme und Serien standardmäßig mit Werbeunterbrechungen. Für eine weitgehend werbefreie Nutzung bietet Amazon eine Zusatzoption für 2,99 Euro im Monat an.
Nach Auffassung des Gerichts enthielten die Vertragsbedingungen keine ausdrückliche Zusage, dass Prime Video dauerhaft werbefrei bleibt. Außerdem ließ sich nach Ansicht der Richter nicht nachweisen, dass der Dienst verbindlich als werbefrei beworben wurde.
Deshalb begründe die spätere Einführung von Werbung allein keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das gelte unabhängig davon, ob Abonnenten den Aufpreis für die weitgehend werbefreie Nutzung gezahlt haben oder nicht.
Revision beim Bundesgerichtshof geplant
Für Kunden mit der Zusatzoption nannte das Gericht zudem einen formalen Grund. Die Ansprüche seien nicht im Wesentlichen gleichartig gewesen und könnten deshalb nicht gemeinsam im Rahmen der Verbandsklage verfolgt werden.
Amazon begrüßte das Urteil. Die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte dagegen Revision beim Bundesgerichtshof an. Nach ihrer Auffassung wurden die Anforderungen an gleichartige Ansprüche zu eng ausgelegt. Dies könnte Sammelklagen von Verbraucherverbänden künftig erschweren.



