Der August bringt zahlreiche Veränderungen für Verbraucher: Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird gesenkt, die Deutsche Bahn reformiert ihr Bonusprogramm, und Eltern von Erstklässlern können erstmals einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geltend machen. Zudem wird ein Teilstück der A3 freigegeben und in mehreren Bundesländern startet das neue Schuljahr. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Weniger Vergütung für Solarstrom
Wer eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält ab dem 1. August eine geringere Einspeisevergütung. Die Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom wird halbjährlich um ein Prozent gekürzt – die nächste Reduzierung steht nun an. Für bestehende Anlagen ändert sich nichts: Die einmal festgelegte Vergütung bleibt für 20 Jahre garantiert. Dies betrifft alle Neuanlagen, die ab August ans Netz gehen.
BahnBonus: Neue Regeln und flexiblere Prämien
Die Deutsche Bahn überarbeitet ihr Bonusprogramm. Künftig hängt die Anzahl der benötigten Punkte für eine Freifahrt von Strecke, Buchungszeitpunkt und Nachfrage ab. Bislang waren für eine einfache Freifahrt in der 2. Klasse 1.000 Punkte fällig, in der 1. Klasse 1.500. Ab August sind bereits ab 750 beziehungsweise 1.250 Punkte Fahrten möglich – allerdings nur für bestimmte Verbindungen und Zeitfenster. Die Obergrenze steigt dagegen: Eine flexible Freifahrt (Flex 2. Klasse) kostet nun 2.500 Punkte, 500 mehr als zuvor. Die Bahn hat bisher nicht kommuniziert, wie viele Punkte maximal verlangt werden können.
A3-Ausbau: Freigabe pünktlich zur Hauptreisezeit
Nach sechs Jahren Bauzeit wird am 3. August ein 76 Kilometer langes Teilstück der Ost-West-Verbindung A3 zwischen den Autobahnkreuzen Biebelried und Fürth/Erlangen in Nordbayern freigegeben. Die Strecke wurde auf sechs Spuren erweitert, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Die Freigabe erfolgt passend zur Hauptreisezeit im August, wenn viele Urlauber unterwegs sind.
Recht auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler
Zum Schuljahr 2026/2027 tritt ein neuer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft: Alle Erstklässler haben ab dem 1. August Anspruch auf eine Betreuung in der Schule. Dieser Anspruch wird in den kommenden Jahren stufenweise auf jede weitere Klassenstufe ausgeweitet. Eltern können das Angebot nutzen, müssen es aber nicht. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, insbesondere nach dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule.
Schulstart in mehreren Bundesländern
Die Sommerferien enden in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland am 10. August – dort beginnt das neue Schuljahr. Deutschlandweit gibt es in diesem Jahr sieben verschiedene Ferientermine. Als letzte Bundesländer starten Baden-Württemberg und Bayern in der dritten Septemberwoche. Die gestaffelten Ferienzeiten sollen den Reiseverkehr entzerren.



