Ein Vertrag abgeschlossen, widerrufen, den Widerruf widerrufen – und plötzlich ist unklar, ob überhaupt ein gültiger Vertrag besteht. Was viele Verbraucher nicht wissen: Ein Widerruf kann rechtlich nicht einfach „zurückgedreht“ werden. Anhand des Falls eines BILD-Lesers zeigt sich, welche Fallstricke bei dieser Vorgehensweise lauern.
Der Fall: Stromvertrag mit Widerrufs-Wirrwarr
Ein Leser der BILD schloss einen Online-Stromvertrag ab, widerrief diesen nach kurzer Zeit und versuchte dann, den Widerruf zu widerrufen. Er ging davon aus, dass der ursprüngliche Vertrag wieder auflebt. Doch das ist rechtlich nicht so einfach. Nach Angaben von Verbraucherschützern ist ein Widerruf eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit Zugang beim Vertragspartner wirksam wird. Ein Widerruf des Widerrufs ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn beide Parteien zustimmen.
Rechtliche Grundlage: Warum ein doppelter Widerruf problematisch ist
Nach § 355 BGB hat der Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Erfolgt der Widerruf fristgerecht, erlischt der Vertrag. Eine simple Erklärung, dass man den Widerruf zurücknehmen möchte, genügt nicht. „Der Widerruf ist eine endgültige Erklärung. Ein Widerruf des Widerrufs ist im Gesetz nicht vorgesehen“, erklärt ein Rechtsexperte. Im konkreten Fall des Lesers führte dies dazu, dass der Stromversorger den Vertrag als beendet ansah und eine Rückabwicklung einleitete. Der Kunde stand ohne gültigen Vertrag da und musste einen neuen abschließen – oft zu schlechteren Konditionen.
Die Folgen für Verbraucher
Wer versehentlich doppelt widerruft, riskiert einen Rechtsstreit und zusätzliche Kosten. Im schlimmsten Fall entsteht eine Vertragslücke, etwa bei Strom- oder Handyverträgen. Laut Verbraucherzentrale kommt es jährlich zu Hunderten solcher Fälle. „Viele Kunden sind verunsichert und handeln überstürzt“, so eine Sprecherin. Sie empfiehlt, vor einem Widerruf die Konsequenzen genau zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.
So vermeiden Sie den Fehler
Um einen doppelten Widerruf zu vermeiden, sollten Verbraucher sich bewusst sein: Ein Widerruf ist endgültig. Wenn Sie einen Vertrag widerrufen haben und doch weitermachen möchten, müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen. Prüfen Sie vorab die Widerrufsfristen und lassen Sie sich nicht zu einer übereilten Entscheidung drängen. Der Fall des BILD-Lesers zeigt: Ein vermeintlicher „Widerruf des Widerrufs“ führt in die Irre.



