EU stärkt Fluggastrechte: Entschädigung ab 2027 einfacher
EU stärkt Fluggastrechte: Entschädigung ab 2027 einfacher

Die Europäische Union hat einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im Luftverkehr unternommen. Die EU-Länder gaben in Brüssel grünes Licht für neue Regelungen, die es Flugreisenden künftig erleichtern sollen, bei Verspätungen oder Annullierungen ihre Rechte auf Entschädigung durchzusetzen. Die überarbeiteten Vorschriften werden voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich.

Hintergrund der Reform

Bislang scheiterten viele Reisende bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche an bürokratischen Hürden oder langwierigen Verfahren. Die EU-Kommission hatte daher eine Reform angestoßen, um die bestehende Fluggastrechteverordnung (EU-Verordnung 261/2004) zu modernisieren. Ziel ist es, den Prozess für Verbraucher transparenter und effizienter zu gestalten.

Nach Angaben des EU-Rates sollen die neuen Regeln unter anderem klarere Fristen für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen vorsehen. Airlines werden verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu reagieren. Zudem soll es eine zentrale Anlaufstelle für Beschwerden geben.

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Konkrete Neuerungen

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Einführung eines standardisierten Antragsformulars, das in allen EU-Sprachen verfügbar sein wird. Dies soll es Reisenden erleichtern, Ansprüche geltend zu machen, ohne auf komplizierte rechtliche Formulierungen angewiesen zu sein. Darüber hinaus wird die Beweislast teilweise umgekehrt: Künftig müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um eine Verspätung oder Annullierung zu vermeiden, anstatt dass der Passagier das Gegenteil beweisen muss.

Die EU-Länder einigten sich auch auf eine Ausweitung der Rechte auf Anschlussflüge. Wenn ein Reisender aufgrund einer Verspätung seinen Anschlussflug verpasst, soll er Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Unterkunft haben, unabhängig davon, ob die Flüge auf einem einzigen Ticket gebucht wurden oder nicht.

Auswirkungen auf Reisende

Für Verbraucher bedeutet die Reform eine deutliche Verbesserung. Bislang erhielten laut einer Studie der EU-Kommission nur rund 40 Prozent der berechtigten Passagiere tatsächlich eine Entschädigung. Mit den neuen Regeln soll diese Quote deutlich steigen. Die EU rechnet mit einer Reduzierung der Bearbeitungszeit von durchschnittlich mehreren Monaten auf maximal 60 Tage.

„Die neuen Regeln stellen sicher, dass Fluggäste ihre Rechte einfacher und schneller durchsetzen können“, erklärte ein Sprecher des EU-Rates. „Das ist ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz in Europa.“

Umsetzung und Übergangsfrist

Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die Fluggesellschaften müssen ihre internen Prozesse anpassen. Ab Mitte 2027 werden die Regeln dann für alle Flüge innerhalb der EU sowie für Flüge von Drittstaaten in die EU verbindlich sein.

Die Reform ist Teil eines umfassenderen Pakets zur Stärkung der Verbraucherrechte im Verkehrssektor. Weitere Maßnahmen betreffen unter anderem die Rechte von Bahn- und Busreisenden.

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