EU stärkt Fluggastrechte: Was Urlauber ab Sommer 2027 wissen müssen
EU stärkt Fluggastrechte: Was Urlauber wissen müssen

Nach mehr als einem Jahrzehnt zäher Verhandlungen hat die Europäische Union die Rechte von Flugpassagieren grundlegend gestärkt. Seit diesem Montag ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Nach dem Europäischen Parlament haben nun auch die Mitgliedstaaten den ausgehandelten Kompromiss gebilligt. Für Verbraucher bedeutet das mehr Rechte bei Verspätungen, Ausfällen und Buchungsfallen – allerdings mit einem entscheidenden Haken, den die Luftfahrtlobby durchsetzen konnte.

Was ändert sich für Fluggäste?

Bislang locken Buchungsportale oft mit vermeintlichen Schnäppchen, die sich im Laufe des Prozesses als teuer entpuppen. Künftig müssen Portale standardmäßig den Flugpreis inklusive Handgepäck anzeigen, um Preisvergleiche zu erleichtern. Ein genereller Anspruch auf kostenloses Handgepäck besteht jedoch nicht.

Eltern und Kinder bis 14 Jahre dürfen künftig ohne Extra-Gebühren nebeneinandersitzen. Gleiches gilt für Schwangere sowie Menschen mit Behinderung und ihre Begleitung. Auch Buggys und Kinderwagen müssen bis zum Flugzeug mitgenommen werden können.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Weitere Verbesserungen im Detail

Bei Schreibfehlern im Namen müssen Airlines die Korrektur kostenfrei vornehmen. Wer eingecheckt ist, erhält auf Wunsch einen kostenlosen Ausdruck der Bordkarte. Ein besonders großer Fortschritt: Wer Hin- und Rückflug gemeinsam bucht, aber den Hinflug verpasst, darf nicht mehr vom Rückflug ausgeschlossen werden. Bisher war dies gängige Praxis – wer etwa den Hinflug nach Italien verpasste und mit dem Zug anreiste, durfte den Rückflug oft nicht antreten. Künftig ist das anders.

Keine höheren Entschädigungen bei Verspätungen

Die Airlines wehrten sich erfolgreich gegen höhere Entschädigungen – unterstützt von EU-Staaten, die teils selbst Anteilseigner nationaler Fluggesellschaften sind. Die gestaffelten Beträge bleiben unverändert: 250 Euro für Kurzstrecken bis 1500 Kilometer, 400 Euro für Mittelstrecken bis 3500 Kilometer und 600 Euro für Langstrecken über 3500 Kilometer – bei Verspätungen ab drei Stunden.

Die Zahlungspflicht gilt nur, wenn die Airline die Verspätung selbst zu verantworten hat, nicht bei höherer Gewalt wie Unwettern oder Streiks. Bei Annullierungen gibt es nur Entschädigung, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde. Anna Cavazzini (Grüne), Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, betont: „Auch wenn der Druck für eine Abschwächung groß war, gilt weiterhin: Eine Entschädigung gibt es schon ab drei Stunden Verspätung. Und es ist die Verantwortung der Airline, schnell und klar darüber zu informieren, wie die Erstattung erfolgt.“

Leichtere Durchsetzung von Rechten

Künftig müssen Airlines Kunden binnen 96 Stunden nach Reiseende schriftlich über ihre Rechte informieren. Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Besteht ein Anspruch, muss das Geld binnen 30 Tagen überwiesen werden. Bislang machen nur wenige Reisende ihre Ansprüche geltend, da viele Airlines die Verfahren bewusst kompliziert gestalten.

Geltungsbereich und Zeitplan

Die neuen Regeln gelten für alle Flüge ab einem EU-Flughafen. Bei Flügen in die EU greifen sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der Gemeinschaft hat. Die Reform tritt 12 Monate und 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft – voraussichtlich im Sommer 2027. In diesem Sommer profitieren Urlauber also noch nicht von den Neuerungen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration