Urlauber auf Ibiza müssen künftig mit Bußgeldern rechnen, wenn sie bei illegalen Strandverkäufern einkaufen. Die Gemeinde Sant Josep de sa Talaia im Westen der Insel hat eine neue Verordnung erlassen, die den Erwerb von Waren von nicht genehmigten Händlern im öffentlichen Raum verbietet. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Euro geahndet werden.
Neue Regeln gegen Belästigung und Lärm
Die Verordnung tritt pünktlich zur Sommersaison in Kraft und zielt darauf ab, Belästigungen und Lärm zu reduzieren, einen respektvollen Umgang zu fördern, Strände und Natur zu schützen sowie illegale Aktivitäten einzudämmen. Dazu gehören insbesondere die illegalen Strandverkäufe, wie TRAVELBOOK berichtet. Betroffen sind typische Waren wie Schmuck, Obst, Kleidung und Sonnenbrillen, die von fliegenden Händlern angeboten werden.
Nicht nur die Verkäufer selbst machen sich strafbar, sondern auch ihre Helfer. Als Unterstützung gilt laut Regelung unter anderem das Weitergeben von Waren, das Fungieren als Späher oder das Warnen der Verkäufer vor der Polizei. Auch der Kauf bei nicht genehmigten Strand- oder Straßenverkäufern fällt unter die neuen Bestimmungen. Den fliegenden Händlern und ihren Helfern droht ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro.
Illegale Dienstleistungen ebenfalls betroffen
Neben dem Verkauf von Waren werden an den Stränden Ibizas häufig auch nicht genehmigte Dienstleistungen wie Massagen angeboten. Wer eine solche Dienstleistung in Anspruch nimmt, muss mit einer Strafe von bis zu 500 Euro rechnen. Die Gemeinde will mit der neuen Regelung sowohl den Verkauf illegaler Waren als auch das Angebot unerlaubter Dienstleistungen eindämmen.
Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Strände und die Natur der Insel zu schützen und den Tourismus nachhaltiger zu gestalten. Urlauber sollten daher künftig genau prüfen, ob ein Verkäufer oder Dienstleister offiziell genehmigt ist, um teure Bußgelder zu vermeiden.



