Die Schufa Holding AG aus Wiesbaden speichert historische Daten von Verbrauchern deutlich länger als bislang bekannt. Nach Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung existiert neben der regulären Schufa-Datenbank eine zweite Sammlung mit Altinformationen. In einem Pressegespräch am Mittwoch bestätigte das Unternehmen, dass diese Altdaten in der Regel vier Jahre, in Einzelfällen aber bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden. Betroffen ist laut Schufa nahezu jeder Verbraucher in Deutschland.
Hintergrund der Datenspeicherung
Die zweite Datenbank enthält historische Einträge, die nicht mehr in der aktiven Bonitätsauskunft verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise alte Kreditverträge, nicht mehr aktuelle Kontostände oder frühere Zahlungsstörungen. Die Schufa begründet die langen Speicherfristen mit gesetzlichen Vorgaben und der Notwendigkeit, Daten für die Betrugsprävention vorzuhalten. Kritiker sehen darin jedoch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit und fordern eine strengere Regulierung.
Auswirkungen für Verbraucher
Für Verbraucher bedeutet dies, dass selbst lange zurückliegende finanzielle Probleme oder abgeschlossene Verträge noch Jahre später in den Schufa-Systemen auftauchen können. Dies kann bei der Beantragung von Krediten, Mietverträgen oder Handyverträgen negativ ins Gewicht fallen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte die Praxis: „Die Schufa schafft damit eine Art digitales Gedächtnis, das Verbraucher ungerechtfertigt benachteiligt“, sagte ein Sprecher. Die Schufa betont hingegen, dass die Altdaten nicht in die aktuelle Bonitätsbewertung einfließen und nur für interne Zwecke genutzt werden.
Reaktionen und Forderungen
Politiker und Datenschützer reagierten alarmiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte kündigte eine Prüfung der Vorgänge an. Die SPD-Bundestagsfraktion forderte eine gesetzliche Begrenzung der Speicherfristen auf maximal drei Jahre. Die Schufa selbst erklärte, man werde die Speicherpraxis überprüfen und gegebenenfalls anpassen. „Wir nehmen die Bedenken ernst und werden uns mit den Aufsichtsbehörden abstimmen“, so ein Unternehmenssprecher.



