Ölkonzerne klagen gegen Kartellamt: Spritpreis-Transparenz gestoppt?
Ölkonzerne klagen gegen Kartellamt: Spritpreis-Transparenz

Das Bundeskartellamt will in der Spritpreis-Krise Klarheit schaffen – doch zwei Mineralölkonzerne verweigern die Zusammenarbeit. Sie haben Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, um die angeordnete Offenlegung ihrer Kalkulation zu stoppen. Damit antworten sie auf sogenannte Auskunftsbeschlüsse der Wettbewerbshüter, mit denen die Behörde die Kostenstruktur der Raffinerien durchleuchten will.

Hintergrund ist die Frage, warum Benzin und Diesel trotz des Iran-Kriegs so stark im Preis gestiegen sind. Die Bundesregierung hatte bereits eine Preisbremse eingeführt, doch viele Autofahrer zweifeln an deren Wirkung. Nun soll die Markttransparenz klären, ob die Ölkonzerne die Krise zur Gewinnmaximierung nutzen. Das Bundeskartellamt verlangt von den zwölf Eigentümern deutscher Raffinerien detaillierte Aufstellungen: Vom Rohölpreis über Transport und Herstellung bis zur Raffinerie-Marge – alles, was ein Liter Kraftstoff tatsächlich kostet, muss offengelegt werden.

Kartellamt prüft zwölf Raffinerie-Eigentümer

Bereits Anfang April hatten die Wettbewerbshüter allen Konzernen ausführliche Fragenkataloge zugeschickt und Verfahren gegen die zwölf Unternehmen eröffnet, die hinter den deutschen Raffinerien stehen. Zusätzlich befragen sie auch Tankstellenbetreiber. Sobald die Antworten vorliegen, wollen die Beamten die einzelnen Kalkulationen prüfen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Unternehmen die Krise für überhöhte Preise ausgenutzt haben, drohen empfindliche Bußgelder.

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Doch zwei der betroffenen Konzerne versuchen nun, die Auskunftspflicht per Gerichtsbeschluss zu umgehen. Ein Unternehmen argumentiert, es sei ihm unmöglich, die riesige Menge an geforderten Daten rechtzeitig zusammenzutragen. Zusätzlich hat einer der beiden Konzerne einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Beschwerde eingereicht – ein taktischer Schachzug, um die laufenden Verfahren zu verzögern.

OLG Düsseldorf bestätigt Eingänge

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte gegenüber BILD, dass „erst kürzlich“ Beschwerden zweier Mineralölkonzerne gegen Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts eingegangen sind. Die Verfahren tragen die Aktenzeichen VI Kart 8/26 (V) und VI Kart 10/26 (V). Der Eilantrag ist unter dem Aktenzeichen VI Kart 9/26 (V) registriert. Wann das Gericht über ihn entscheidet, ist derzeit noch offen.

Ein Sprecher des Bundeskartellamts sagte, die Behörde werde die Beschwerden prüfen und sich juristisch zur Wehr setzen. „Im Rahmen unserer Verfahren haben wir gegen die zwölf Unternehmen, die hinter den deutschen Raffinerien stehen, Auskunftsbeschlüsse erlassen. Zwei der Unternehmen gehen jetzt gerichtlich dagegen vor“, erklärte er. Die Namen der klagenden Unternehmen will das Kartellamt nicht nennen.

Ministerin Reiche: Kartellamt braucht Daten für Verbraucherschutz

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wollte die laufenden Verfahren nicht kommentieren. Sie stellte sich jedoch klar hinter die Behörde. „Generell gilt: Das Bundeskartellamt muss zeitnah die nötigen Informationen über Märkte erhalten, um Verbraucherinnen und Verbraucher schützen zu können. Das ist vom Gesetz jetzt schon gewollt und gewährleistet. Die vom Kabinett im Juli beschlossene GWB-Novelle wird dies für den Kraftstoffbereich weiter erleichtern“, sagte sie auf Anfrage.

Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll dem Kartellamt künftig noch schärfere Instrumente geben, um Missbrauch von Marktmacht zu verhindern. Gerade im Kraftstoffsektor hatten sich wiederholt Hinweise verdichtet, dass die Konzerne ihre Preise parallel erhöhen, ohne dass die Kosten dies rechtfertigen.

Bürger spüren die Belastung

Während die Juristen streiten, trifft die hohen Spritpreise vor allem Berufspendler. Sven Meißner (33) aus Sachsen hat deshalb bereits die Konsequenzen gezogen: „An die Gewinne der internationalen Mineralöl-Konzerne wird man schwer herankommen, auch die Preisbremse hat nicht funktioniert. Ich bin als Pendler vor Kurzem aufs Elektroauto umgestiegen und zahle jetzt im Schnitt rund 6 Euro auf 100 Kilometer. Wer es sich leisten kann und Lademöglichkeiten in der Nähe hat, dem würde ich den Umstieg ebenfalls empfehlen“, so der Berater.

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Stefanie Schwalbe (23), Auszubildende aus Dresden, fordert dagegen härteres Vorgehen: „Man muss schon überlegen, ob man überhaupt noch Auto fahren kann. Vor allem als Pendler fühlt man sich abgezockt. Der Staat muss jetzt endlich eingreifen, die Gewinne der Mineralöl-Konzerne abschöpfen und an die Autofahrer zurückgeben.“

Reza (43), Geschäftsmann aus Hannover, berichtet von Mehrkosten: „Ich bin im Transportgeschäft tätig, beruflich auf das Auto angewiesen. Zurzeit zahle ich aufgrund der hohen Spritpreise privat rund 50 Euro mehr im Monat als bislang. Ich wäre natürlich dafür, dass der Tankrabatt zurückkehrt.“

Alexander (49), Freiberufler aus Hildesheim, legt den Finger in die Wunde: „Im Jahr fahre ich durchschnittlich 35.000 Kilometer, bin also sehr viel unterwegs. Für die vergleichsweise hohen Preise ist in erster Linie der Finanzminister verantwortlich. Ich befürworte eine Steuersenkung auf die Kraftstoffpreise.“

Ausblick: Entscheidung könnte wegweisend sein

Die juristische Auseinandersetzung vor dem OLG Düsseldorf dürfte richtungsweisend für die gesamte Branche sein. Sollte das Gericht die aufschiebende Wirkung anordnen, wäre die Kartellamts-Ermittlung zunächst gestoppt – und die Konzerne könnten ihre Daten weiter zurückhalten. Kommt es hingegen zur mündlichen Verhandlung, könnte das Verfahren ein Exempel statuieren: Die Entscheidung wird genau beobachtet von Verbraucherschützern, der Politik und der Mineralölwirtschaft.

Bis dahin bleibt die Frage offen, ob die hohen Spritpreise tatsächlich eine Folge des Iran-Kriegs sind oder ob sich die Ölkonzerne heimlich die Taschen voller machen. Das Bundeskartellamt hat sich jedenfalls vorgenommen, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen. Die Klagen der beiden Konzerne könnten die Ermittlungen zwar verzögern – stoppen werden sie sie wohl nicht.