Made und Fluginsekt im Urlaub: Keine Reisepreisminderung
Made und Fluginsekt: Keine Reisepreisminderung

Gerichtsurteil zu Insekten im Hotelbuffet

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Made und ein Fluginsekt im Hotelessen bei einem All-inclusive-Urlaub in der Karibik keine Minderung des Reisepreises begründen. Dies gab das Gericht am Dienstag bekannt. Geklagt hatte ein Urlauber, der mit seiner Ehefrau und seinem fünfjährigen Sohn eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik gebucht hatte. Zwei einzelne Insekten ließen laut Gericht „keinen Rückschluss auf strukturelle hygienische Mängel zu“ (Az: 13 S 34/25).

Weitere Beanstandungen des Klägers

Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts noch weitere Mängel gerügt. Die als „familienfreundlich“ und „Family-Resort“ bezeichnete Hotelanlage verfügte über einen Wasserpark mit mehreren Wasserrutschen. Eine der Rutschen durfte jedoch nur mit einer Körpergröße von mindestens 1,20 Metern benutzt werden, sodass der fünfjährige Sohn des Klägers diese nicht nutzen konnte. Zudem hatte das Kind zwar Zutritt zu den Buffetrestaurants, nicht aber zu den À-la-Carte-Restaurants. Darüber hinaus habe es keine „zugesicherte Reiseleitung in Form eines Meeting-Points und Infomaterial“ gegeben, so das Gericht.

Vorinstanz und Berufung

Zunächst hatte das Amtsgericht Betzdorf den Fall verhandelt. Es sprach dem Kläger für die fehlende Reiseleitung eine Minderung des Reisepreises von fünf Prozent zu. Die Insekten im Essen sowie die Beschwerden zu den Rutschen und Restaurants wertete es hingegen nicht als Mängel, die eine Minderung rechtfertigen. Diese Entscheidung bestätigte das Landgericht Koblenz Anfang Juli. Bei der Beschreibung „familienfreundlich“ sei demnach ein Kinderbecken ausreichend, wenn die Anlage einen Pool habe – dies sei der Fall gewesen. Auch sei bei dem gebuchten All-inclusive-Reiseverpflegung in Buffetform vereinbart worden, sodass der Kläger das erhalten habe, was er gebucht hatte.

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Bedeutung für Reisende

Das Urteil verdeutlicht, dass vereinzelte Insektenfunde in Buffets nicht automatisch zu einer Reisepreisminderung führen, solange keine strukturellen Hygienemängel nachgewiesen werden können. Reisende sollten bei Beschwerden konkrete und wiederholte Vorfälle dokumentieren, um ihre Ansprüche zu untermauern. Das Landgericht Koblenz stellte klar, dass die Bewertung von Mängeln stets im Einzelfall erfolgt und allgemeine Beschreibungen wie „familienfreundlich“ nicht automatisch bestimmte Einrichtungen garantieren.

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