Die niedersächsische Landesregierung hat mit einer Reform des Wassergesetzes den Weg für gestaffelte Wassertarife geebnet. Wer sparsam mit Wasser umgeht, soll künftig weniger bezahlen. Doch bei der praktischen Umsetzung gibt es erhebliche Bedenken, insbesondere vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Ziel der Reform: Anreize zum Wassersparen
Umweltminister Christian Meyer erklärte im Landtag, die kommunalen Wasserversorger erhielten erstmals die Möglichkeit, ihre Gebühren nach Verbrauch zu staffeln. Dadurch sollen etwa Familien mit einem günstigen Grundtarif entlastet und sparsamer Wasserverbrauch belohnt werden. Die Versorger müssen jedoch erst entsprechende Tarife entwickeln.
Die Idee klingt verlockend: Wer wenig Wasser verbraucht, zahlt weniger. Doch der VKU bewertet die Neuerung zwiespältig. „Die Idee dahinter, bewusster mit Wasser umzugehen, ist richtig“, teilte der Verband mit. Allerdings stelle sich die Frage, ob im Haushalt tatsächlich noch so viel Wasser gespart werden könne, dass eine Lenkungsfunktion der gestaffelten Gebühren bestehe.
Praktische Hürden: Wer verbraucht wie viel?
Ein zentrales Problem: Die Versorger sehen in der Regel nur den Wasseranschluss, nicht aber die Zahl der dahinterstehenden Verbraucher. Ob ein Single, eine Familie oder ein Mehrfamilienhaus den Anschluss nutzt, bleibt unsichtbar. „Im Ergebnis könnte eine Familie daher einen teureren Tarif bezahlen müssen als ein Single, obwohl ihr Verbrauch pro Kopf niedriger ist“, so der VKU. Auch die Nutzung für Pools oder Rasensprenger sei vor dem Anschluss nicht erkennbar.
Die Landesregierung räumte in der Gesetzesbegründung selbst ein, dass eine Umstellung „einen gewissen zusätzlichen Aufwand“ bedeute. Ursprünglich war vorgesehen, dass Versorger die Personenzahl hinter einem Zähler erfassen dürfen – dieser Passus fehlt jedoch in der endgültigen Fassung.
Wenige Versorger werden umstellen
Der VKU geht nicht davon aus, dass viele Wasserversorger ihre Tarife umstellen werden. Gründe sind mögliche soziale Ungerechtigkeiten und der erhöhte Aufwand für Kommunikation und Abrechnung. „Denn Preissignale, so sie denn theoretisch sinnvoll wären, müssten dem Endverbraucher kommuniziert werden“, erklärte der Verband.
In anderen Bundesländern sind progressive Staffelungen oder dynamische Preise zwar grundsätzlich denkbar, „in der Praxis nach unserer Kenntnis aber die absolute Ausnahme“, so eine VKU-Sprecherin. Vergünstigungen bei hohen Abnahmen gibt es meist nur für Großabnehmer wie Industriekunden.
Würde eine Staffelung zum Wassersparen führen?
Der VKU hat grundsätzliche Zweifel. Viele Haushalte hätten kaum Spielraum zum Wassersparen, und viele Kunden kennen ihren Wasserpreis nicht – bei Mietern verschwindet er oft in den Nebenkostenabrechnungen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hingegen bewertet die Idee positiv. „Wenn die Wasserversorger von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihren Kunden einen progressiven Wassertarif anzubieten, kann dies ein Anreiz sein, deutlich sparender mit Wasser umzugehen“, sagte René Zietlow-Zahl, Referent für Energierecht. Die Sensibilität für das Wassersparen könne steigen – etwa beim Kauf von Haushaltsgeräten. Mit einem wassersparenden Duschkopf ließen sich 40 bis 60 Prozent Wasser einsparen.
Wasserpreise und Klimawandel
In den vergangenen 20 Jahren lagen die Wasserpreise unter oder im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung. Zuletzt wirkten sich gestiegene Energiepreise, Baukosten sowie Liefer- und Materialengpässe aus. Wegen der Klimakrise muss sich Niedersachsen laut Umweltministerium auf Phasen mit zu viel und zu wenig Wasser einstellen. Sauberes Wasser müsse künftig effizienter genutzt werden.



