Pflege im Heim: Hilfe zur Pflege beantragen, wenn das Geld ausgeht
Pflege im Heim: Hilfe zur Pflege bei Geldnot

Ein Platz im Pflegeheim wird immer teurer: Bundesweit zahlen Bewohner im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat aus eigener Tasche, wie eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen zeigt. Das sind 256 Euro mehr als im Vorjahr. Diese Summe umfasst den Eigenanteil für die Pflege sowie Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Viele Senioren und ihre Angehörigen fragen sich: Was tun, wenn Rente und Ersparnisse nicht mehr reichen?

Sozialamt springt ein – unter Bedingungen

Pflegebedürftige können beim zuständigen Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt das Amt die Heimkosten. Allerdings erst, wenn das eigene Vermögen bis auf einen Schonbetrag von 10.000 Euro aufgebraucht ist, erklärt die Verbraucherzentrale. Wichtig: Die Leistung wird erst ab Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Wer bereits Schulden angehäuft hat, bleibt auf den Kosten sitzen. Daher rät die Verbraucherzentrale, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Diese Unterlagen sind nötig

Für den Antrag müssen zahlreiche Dokumente in Kopie eingereicht werden: Personalausweis (bei Vertretung durch Angehörige zusätzlich Vollmacht oder Betreuerausweis), letzter Bescheid der Pflegekasse, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweise über alle Einkünfte (Rentenbescheide, Sonderzahlungen etc.) sowie über Vermögen (Sparbücher, Wertpapiere, Fahrzeuge, Immobilien, Lebensversicherungen). Auch der Nachweis über die Heimkosten ist erforderlich. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich vorab genau zu informieren, welche Unterlagen gefragt sind.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Elternunterhalt und weitere Optionen

Bezieht jemand Hilfe zur Pflege, prüft das Sozialamt auch das Einkommen der Kinder. Verdienen erwachsene Kinder mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr, müssen sie sich an den Heimkosten beteiligen – das nennt sich Elternunterhalt. Ist die finanzielle Lücke kleiner, kann auch Wohngeld eine Option sein. Pflegebedürftige können diesen Mietzuschuss bei der Wohngeldbehörde beantragen. In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es zudem Pflegewohngeld, das die Investitionskosten ganz oder teilweise übernimmt.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration