Pinkelpause im Stau: Was auf der Autobahn erlaubt ist
Pinkelpause im Stau: Was auf der Autobahn erlaubt ist

Sommerzeit, Reisezeit – und bei hohen Temperaturen gilt: Viel trinken, auch für Autofahrende. Doch wer nicht rechtzeitig eine Pause einplant, kann im Stau schnell in eine unangenehme Situation geraten. Denn die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet es grundsätzlich, auf der Autobahn aus dem Auto zu steigen und sich hinter der Leitplanke zu erleichtern, wie der Auto Club Europa (ACE) erklärt.

Betretungsverbot von Autobahnen

Autobahnen dürfen weder bei fließendem noch bei stehendem Verkehr betreten werden – auch nicht für einen kurzen Toilettengang. Das Anhalten auf dem Pannenstreifen ist nur bei Pannen oder nach Unfällen erlaubt. Im Notfall, etwa bei einem Hitzschlag eines Motorradfahrers, darf man halten, aber der Toilettengang zählt generell nicht als Notfall, so der ACE.

Taschen-WC als Lösung

In der akuten Situation ist der Handlungsspielraum begrenzt. Daher empfiehlt der ACE dringend eine vorausschauende Planung: Notfalltoiletten oder Taschen-WCs nehmen wenig Platz weg und sind in Varianten für Männer, Frauen und Kinder erhältlich.

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Wohnmobil und Wohnanhänger

Wer mit einem Wohnmobil im Stau steht und eine Bordtoilette hat, darf diese nur im Stand bei ausgeschalteter Zündung nutzen. Sobald der Verkehr wieder anrollt, müssen alle Insassen zurück auf ihren Plätzen sein. Anders bei einem Wohnanhänger mit WC: Dessen Toilette darf nicht benutzt werden, da man das Fahrzeug verlassen und die Autobahn betreten müsste.

Regelmäßige Pausen einplanen

Um heikle Situationen zu vermeiden, rät der ACE zu Pausen mindestens alle zwei Stunden oder alle 200 Kilometer mit einer Erholungszeit von mindestens 15 Minuten. Mobilitäts-Apps mit Echtzeitdaten können helfen, lange Staus zu umgehen und die Blase zu schonen.

Wer trotz aller Vorkehrungen in einen spontanen, sehr langwierigen Stau gerät und die Autobahn verbotenerweise betreten muss, sollte besonders aufmerksam sein und andere Verkehrsteilnehmende im Blick haben. Denn selbst bei stundenlangem Stillstand ist jederzeit damit zu rechnen, dass die Rettungsgasse oder der Standstreifen befahren werden.

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