Wer mit dem Smartphone unterwegs ist, hinterlässt ständig digitale Spuren. Genau diese Informationen sollen deutsche Ermittler inzwischen nutzen, um Verdächtige aufzuspüren. Eine neue Recherche legt nahe: Landeskriminalämter greifen auf kommerziell gehandelte Standortdaten aus der Werbeindustrie zurück. Datenschützer schlagen Alarm.
Recherche deckt Datenpraxis auf
Das geht aus einer Untersuchung von BR und netzpolitik.org hervor. Die Daten stammen demnach aus Apps auf Smartphones. Nutzer geben sie oft unbewusst frei, wenn sie Standortdienste aktivieren. Eigentlich werden diese Informationen für Werbezwecke gesammelt. Laut der Recherche landen sie aber teilweise auch bei Ermittlungsbehörden.
Zwei Landeskriminalämter bestätigen Nutzung
Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern räumte den Einsatz solcher Daten ein. Nach eigenen Angaben sei der Umfang bislang begrenzt gewesen. Als Grundlage verweist die Behörde auf Vorschriften der Strafprozessordnung sowie des Landespolizeigesetzes.
Auch das LKA Brandenburg erklärte, bei Ermittlungen fallbezogen auf Datenhändler und andere Anbieter kommerziell verfügbarer Informationen zurückzugreifen. Ob dabei konkret Standortdaten verwendet wurden, ließ die Behörde offen.
Viele Behörden halten sich bedeckt
Mehrere weitere Landeskriminalämter erklärten laut Recherche, der Einsatz kommerzieller Standortdaten sei grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig. Dazu zählen unter anderem Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen.
Andere Länder – darunter Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein – teilten ausdrücklich mit, solche Daten nicht einzusetzen.
Neun Landeskriminalämter wollten sich zur tatsächlichen Nutzung nicht näher äußern. Als Begründung wurden Geheimhaltungsinteressen und polizeitaktische Erwägungen genannt. Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gibt es jedoch Hinweise, dass diese Praxis inzwischen deutlich verbreiteter sein könnte als bislang bekannt.
Juristen sehen rechtliche Probleme
Kritik kommt von Rechtsexperten. Mark Zöller, Professor für Strafrecht und Digitalisierung an der LMU München, hält die derzeitige Praxis für problematisch. Nach seiner Einschätzung fehlt bislang eine klare gesetzliche Grundlage. Ermittlungsbehörden könnten sich nicht einfach auf allgemeine Befugnisnormen berufen.
Zöller verweist zwar darauf, dass in besonders schweren Fällen auch rechtswidrig erlangte Informationen genutzt werden könnten. Für den regelmäßigen Zugriff auf Daten aus der Werbewirtschaft seien jedoch ausdrückliche gesetzliche Regelungen erforderlich.
Warnung vor Massenüberwachung
Datenschützer sehen die Entwicklung kritisch. Nach Ansicht des Wiener Tracking-Forschers Wolfie Christl könnte der staatliche Zugriff auf solche Datensammlungen weitreichende Folgen haben. Denkbar sei eine kaum kontrollierbare Form der Massenüberwachung, die auf umfangreichen Bewegungs- und Verhaltensprofilen von Millionen Menschen basiert.
BILD hat die Bundesregierung zu der Praxis bereits um Stellungnahme gebeten. Eine Antwort lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor und wird hier nachgereicht.
Auch international verbreitet
Nicht nur deutsche Behörden greifen auf kommerzielle Datenbestände zurück. In den USA soll beispielsweise die Einwanderungsbehörde ICE entsprechende Informationen nutzen, um Personen aufzuspüren und festzunehmen.
Innerhalb der Europäischen Union ist der Verkauf von Standortdaten ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen eigentlich untersagt. Dennoch handeln Datenbroker weiterhin in großem Umfang mit Bewegungsprofilen von Nutzern.



