Privathaftpflicht für Drohnen: Wann sie zahlt und wann nicht
Privathaftpflicht für Drohnen: Wann sie zahlt

Immer mehr Menschen in Deutschland besitzen eine Drohne – und unterschätzen die alltäglichen Risiken. Nach Analysen des Versicherungsanalysten Franke und Bornberg ist längst nicht jede Privathaftpflichtversicherung automatisch drohnentauglich. Wer gegen geltende Flugregeln verstößt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern häufig auch den Versicherungsschutz.

Zahl der Drohnen und Schäden steigt

Rund 360.000 Drohnen sind in Deutschland in privater Hand, wie eine Marktstudie des Verbandes Unbemannte Luftfahrt aus dem Jahr 2023 zeigt. Die Geräte werden immer einfacher zu bedienen: Oft reicht eine Smartphone-App, um in Sekunden abzuheben. Doch genauso schnell kann ein Schaden entstehen – etwa wenn der Pilot die Kontrolle verliert und die Drohne auf ein parkendes Auto stürzt. Dann stellt sich die Frage: Bin ich mit meiner Drohne versichert? Die Antwort von Franke und Bornberg: In vielen Fällen greift die private Haftpflichtversicherung, aber nur, wenn der Flug nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

Wo der Versicherungsschutz endet

Die Grenze zwischen versichertem Alltagsschaden und unversichertem Regelverstoß ist schnell überschritten. Besonders um Flughäfen herum gibt es weiträumige Sicherheitszonen, die Drohnenpiloten meiden müssen. Gerät ihre Drohne in diese Bereiche, wird aus einem regelkonformen Freizeitflug ein Verstoß gegen geltendes Recht. Genau an dieser Grenze endet nach Beobachtung von Franke und Bornberg für Versicherer häufig die Kulanz.

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Wie gravierend die Folgen sein können, zeigen zwei Beispiele: In den Nächten zum 3. und zum 4. Oktober 2025 musste der Flughafen München wegen der Sichtung von Drohnen zweimal gesperrt werden. Insgesamt waren fast 10.000 Passagiere betroffen. Im März 2026 hinderte ein 82-jähriger Drohnenpilot in Mittelfranken einen startbereiten Rettungshubschrauber am Abheben; ihn erwartet eine Anzeige wegen Verstößen gegen die Luftverkehrs-Ordnung. Solche Extremfälle bleiben die Ausnahme, doch die Zahl der Störungen wächst: Die Deutsche Flugsicherung (DFS) registrierte im Jahr 2025 insgesamt 225 Behinderungen des Luftverkehrs durch Drohnen – nach 161 im Vorjahr. Einen Teil des Anstiegs führt die DFS allerdings auf verbesserte Detektionstechnik zurück.

Vier Grundregeln für Drohnenpiloten

Franke und Bornberg empfiehlt allen Drohnenbesitzern, vor dem ersten Start vier Grundregeln zu verinnerlichen.

1. Führerschein und Registrierung

Ab einem Gewicht von 250 Gramm ist der sogenannte Drohnenführerschein Pflicht. Offiziell heißt er EU-Kompetenznachweis A1/A3 und lässt sich online beim Luftfahrt-Bundesamt erwerben. Außerdem müssen sich Drohnenbesitzer als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren: generell ab 250 Gramm und auch unabhängig vom Gewicht, sobald die Drohne eine Kamera hat. Die dabei vergebene Kennnummer (e-ID) wird sichtbar auf der Drohne angebracht. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche eine Drohne selbstständig steuern; jüngere Kinder benötigen die Aufsicht einer qualifizierten Person. Für reine Spielzeugdrohnen gilt keine Altersgrenze.

2. Sichtweite, Flughöhe und Flugverbotszonen

Die Drohne muss sich stets in Sichtweite des Piloten befinden, die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern. Verboten ist das Fliegen über Wohngrundstücke und Menschenansammlungen. Tabu sind außerdem Einsatzorte von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften, Einrichtungen der Bundeswehr, Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser, Bundesfernstraßen und Naturschutzgebiete sowie Flughäfen und deren weiterer Umkreis. Erlaubt ist das Fliegen dagegen zum Beispiel in Parks und auf anderen freien öffentlichen Flächen.

Die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) des Bundesverkehrsministeriums zeigt Flugverbotszonen auf einer interaktiven Karte. Auch die Droniq-App eines Tochterunternehmens der Deutschen Flugsicherung eignet sich für den schnellen Blick vor dem Abheben.

3. Persönlichkeitsrechte bei Kameradrohnen

Wer mit Kamera fliegt, darf andere Personen ohne deren Einverständnis nicht filmen oder fotografieren, weder im öffentlichen noch im privaten Raum. Verstöße gegen diese und die übrigen Vorgaben gelten in der Regel als Ordnungswidrigkeit nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Es drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Bei Gefährdung des Luftverkehrs oder Verletzung der Privatsphäre kann ein Verstoß zusätzlich strafrechtlich relevant sein.

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4. Reisen mit Drohne

Wer mit der Drohne ins Ausland reist, profitiert innerhalb der EU meist von einheitlichen Vorgaben. Dennoch empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die genauen Regelungen vor Ort zu prüfen, insbesondere bei Reisen außerhalb der EU. Ebenso wichtig ist der Blick in die eigene Privathaftpflichtversicherung: Einige Tarife schränken den Schutz für Drohnen geografisch ein. Die Nutzung im Zielland ist also nicht automatisch mitversichert.

Ist meine Drohne über die Privathaftpflicht versichert?

Für jede Drohne besteht in Deutschland, unabhängig von Gewicht und Verwendungszweck, eine gesetzliche Versicherungspflicht in der Haftpflichtversicherung. Viele private Haftpflichtversicherungen schließen mittlerweile den Drohnenbetrieb ein. Die Bedingungen unterscheiden sich laut Franke und Bornberg jedoch von Tarif zu Tarif erheblich: Die Deckungssumme, Gewichtsgrenzen, der Geltungsbereich sowie der Ein- oder Ausschluss gewerblicher Nutzung variieren zum Teil deutlich. Tüftler und Bastler sollten zudem beachten, dass einige Tarife Eigenbauten ausdrücklich ausschließen.

Entscheidend ist: Die Privathaftpflicht zahlt, wenn Sie fahrlässig einen Schaden verursachen. Wer aber vorsätzlich oder bewusst gegen gesetzliche Regeln verstößt – etwa über Sperrgebiete fliegt, die zulässige Flughöhe überschreitet oder außer Sichtweite fliegt – riskiert den Versicherungsschutz für daraus entstehende Schäden. Prüfen Sie deshalb schon vor dem Kauf einer Drohne, ob und in welchem Umfang Ihre Privathaftpflichtversicherung Drohnenschäden abdeckt oder ob eine gesonderte Zusatzversicherung nötig ist.

Wichtig: Die Privathaftpflichtversicherung leistet für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten unbeabsichtigt durch Ihre Drohne zufügen. Sie leistet jedoch nicht für Schäden an der Drohne selbst.

Passende Privathaftpflicht-Tarife für Drohnen

Wer eine Drohne besitzt oder anschaffen möchte, sollte nicht nur auf den Preis der Privathaftpflichtversicherung achten, sondern auch auf die Bedingungen zur Absicherung von Drohnen. Franke und Bornberg hat 18 Tarife identifiziert, in denen Drohnen bis zu einem Gewicht von 4 bis 5 Kilogramm ausdrücklich mitversichert sind. Alle genannten Tarife bewertet Franke und Bornberg für ihr gesamtes Leistungsspektrum mit der Höchstnote FFF+ („hervorragend“). Zudem ist der Versicherungsschutz nicht geografisch eingeschränkt. Die Jahresprämien beginnen für Singles bei knapp 42 Euro – umgerechnet rund 4 Euro im Monat und kosten damit weniger als ein Streaming-Abo.

Checkliste: Das sollten Drohnenbesitzer vor dem Kauf prüfen

Mit der Checkliste von Franke und Bornberg behalten Sie die wichtigsten Pflichten und Vertragsfragen im Blick:

  • Sind Sie als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registriert? Pflicht ab 250 Gramm – und unabhängig vom Gewicht bei Drohnen mit Kamera.
  • Liegt ein gültiger Drohnenführerschein vor (Pflicht ab 250 Gramm)?
  • Deckt Ihre private Haftpflichtversicherung Drohnenschäden ab – und bis zu welcher Summe?
  • Passt das Gewicht Ihrer Drohne zur Gewichtsgrenze im Tarif?
  • Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
  • Ist die gewerbliche Nutzung ein- oder ausgeschlossen?
  • Halten Sie die Flugverbotszonen am geplanten Einsatzort ein?
  • Haben Sie vor einer Auslandsreise mit der Drohne die Rechtslage im Zielland geprüft?

Fazit: Wer die Regeln kennt, sichert sich ab

Eine Drohne ist schnell gekauft. Die rechtlichen Pflichten dahinter werden oft unterschätzt. Wer Altersgrenzen, Registrierungspflicht, Flugregeln und Versicherungsschutz kennt, reduziert das Risiko empfindlicher Bußgelder und ungedeckter Schäden erheblich. Prüfen Sie Ihre Police vor dem nächsten Flug auf drei Punkte: Sind Drohnen ausdrücklich mitversichert? Bis zu welchem Gewicht? Und gilt der Schutz auch im Ausland? Nach der Analyse von Franke und Bornberg lohnt sich dieser Blick in die Bedingungen: Gut informierte Drohnenpiloten vermeiden viele Schäden und sind im Ernstfall finanziell abgesichert.