Reisepass verloren im Urlaub: So handeln Sie richtig
Reisepass verloren im Urlaub: So handeln Sie richtig

Wer im Urlaub ohne Reisepass oder Ausweis dasteht, sollte schnell handeln. Denn spätestens bei der Rückreise kann es bei Grenzkontrollen zu großen Problemen kommen. Ob der Pass liegen gelassen oder gestohlen wurde – die folgenden Schritte helfen, die Situation zu meistern.

Verlust bei der Polizei melden

Zunächst sollte der Verlust bei der örtlichen Polizei gemeldet werden, teilweise ist das auch online möglich. Man erhält dann eine polizeiliche Verlustmeldung. Diesen Nachweis braucht man einerseits oft, um bei der deutschen Auslandsvertretung einen „Reiseausweis als Passersatz“ zu bekommen. Andererseits sollte man die Verlustmeldung vorlegen können, wenn man später in Deutschland neue Dokumente beantragt. Zudem kann sie bei möglichen Versicherungsfragen im Nachgang wichtig werden.

Online-Funktion des Ausweises sperren

Wer einen Ausweis mit Online-Funktion hat, sollte diese Funktion möglichst umgehend sperren lassen. Das geht unter dem allgemeinen Sperrnotruf 0049 116 116. Wichtig ist, dass man für solche Fälle das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief parat hat. Daher empfiehlt es sich, vor der Abreise noch einmal nachzuschauen.

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Nächstes deutsches Konsulat finden

Wo sich das nächste deutsche Konsulat oder die Botschaft befindet, können Reisende auf der Website des Auswärtigen Amts herausfinden – unter „Deutsche Auslandsvertretungen in Ihrem Reiseland“. Für die Ausstellung der Ersatzpapiere ist es ratsam, vor dem Urlaub Fotokopien der Ausweisdokumente anzufertigen und diese getrennt von den Originalen aufzubewahren, rät der ADAC. Ergänzend kann man auch Handyfotos von den Originaldokumenten machen. Mit solchen Belegen können die Ersatzpapiere womöglich sofort ausgestellt werden. Ansonsten dauert es länger, weil das zuständige deutsche Bürgeramt zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden muss, informiert das Auswärtige Amt.

Rückreise ohne Pass – nicht empfehlenswert

Dass man auch ohne Pass zurückkommt, darauf sollte man sich selbst in der EU nicht verlassen. Zwar kann bei Flügen die Verlustanzeige gegebenenfalls in Verbindung mit einer Kopie des verlorenen Passes als Nachweis ausreichen, doch das sollte man vorher unbedingt mit der Airline abstimmen. Auf der sicheren Seite ist man nur mit dem Ersatzausweis.

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