Sammelklage gegen Amazon Prime Video gescheitert: Gericht weist Klage ab
Sammelklage gegen Amazon Prime Video gescheitert

Die Verbraucherzentrale Sachsen und fast 324.000 angeschlossene Kläger haben einen Zivilprozess um die Werbespots auf dem Amazon-Streamingdienst Prime Video verloren. Das Oberste Landesgericht Bayern hat die Sammelklage in einem am Freitag veröffentlichten Urteil abgewiesen. Demnach hatte Amazon weder in den Vertragsbestimmungen Werbefreiheit versprochen, noch wurde der Streamingdienst als werbefrei vermarktet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verbraucherzentrale kündigte umgehend Revision an.

Hintergrund: Werbeeinführung bei Prime Video

Prime Video war ursprünglich weitestgehend werbefrei. Amazon hatte Anfang 2024 seine damals 17 Millionen Prime-Kunden per Mail informiert, dass ab Februar des betreffenden Jahres in begrenztem Umfang Werbung gesendet würde. Wer keine Werbeunterbrechungen im Programm sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Laut Urteil hat Amazon die Verbraucher jedoch nicht in die Irre geführt.

Rolle des Prime-Gesamtpakets

Eine Rolle in dem Prozess spielte auch die Tatsache, dass Amazons Prime-Angebot mehr umfasst als nur den Videodienst, unter anderem die kostenfreie Lieferung von Bestellungen auf dem Online-Marktplatz des US-Konzerns. Die Richter gehen davon aus, dass ein Teil der Prime-Kunden den Streamingdienst gar nicht nutzt.

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Reaktion der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale in Leipzig warf dem Gericht anschließend vor, „die berechtigten Erwartungen von Millionen Verbrauchern nicht ausreichend“ zu berücksichtigen. „Prime Video wurde über Jahre faktisch als werbearmer bzw. werbefreier Premium-Streamingdienst beworben und genutzt“, hieß es in der Stellungnahme des Vorstands Michael Hummel. „Verbraucher dürfen nicht damit rechnen müssen, dass ein laufendes Abo während der Vertragslaufzeit durch zusätzliche Werbung und den Wegfall von Funktionen entwertet wird.“

Weitere rechtliche Auseinandersetzungen

Die Niederlage der Verbraucherzentrale ist zwar ein Erfolg für Amazon, doch geklärt ist die Rechtslage längst nicht, da auf mehreren Ebenen Prozesse laufen. Die sächsische Verbraucherzentrale hat parallel noch eine sogenannte Abschöpfungsklage gegen Amazon eingereicht, mit dem Ziel, dass das Unternehmen die Gebühren für werbefreies Fernsehen zurückzahlen soll. Außerdem hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen parallel eine Unterlassungsklage gegen Amazon vor dem Landgericht München I eingereicht – und in erster Instanz gewonnen. Auch diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Amazon in Berufung ging. Beide Verfahren laufen laut sächsischer Verbraucherzentrale weiter.

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