Arbeitnehmer erhalten automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1230 Euro, die das zu versteuernde Einkommen mindert. Wer höhere Ausgaben nachweisen kann, spart zusätzlich Steuern. Im Schnitt lag die Steuererstattung 2021 bei 1172 Euro, wie das Statistische Bundesamt ermittelte.
Typische Werbungskosten: Arbeitsmittel, Fachliteratur und mehr
Zu den absetzbaren Werbungskosten zählen Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Schreib- und Büromaterial. „Wenn Sie keine Quittungen für Ihre Arbeitsmittel gesammelt haben, können Sie in der Regel pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Für Pauschalen gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch, daher ist das Aufbewahren von Belegen empfehlenswert.
Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften oder Berufsverbände sowie Versicherungen für berufliche Risiken – etwa die Berufshaftpflicht für Steuerberater oder Hebammen – sind ebenfalls absetzbar.
Arbeitszimmer und Homeoffice: Kosten richtig absetzen
Gegenstände für das häusliche Arbeitszimmer, die maximal 952 Euro (brutto) kosten, gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und können sofort abgesetzt werden. Bei teureren Anschaffungen ist der Kaufpreis über die Nutzungsdauer zu verteilen – bei Möbeln beträgt diese laut Afa-Tabelle 13 Jahre. Wer bereits privat genutzte Gegenstände beruflich einsetzt, kann den Restwert anteilig über die verbleibenden Jahre geltend machen.
Ist das Arbeitszimmer der einzige Arbeitsplatz, können entweder pauschal 1260 Euro pro Jahr oder die tatsächlichen anteiligen Miet- und Nebenkosten abgesetzt werden. Alternativ steht die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für bis zu 210 Tage (maximal 1260 Euro) zur Verfügung.
Pendlerpauschale und Unfallkosten
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei einer Fünftagewoche erkennen Finanzämter in der Regel 220 bis 230 Arbeitstage an. Wichtig: Homeoffice-Tage müssen die Pendler-Tage entsprechend kürzen. Die Pauschale deckt Sprit-, Reparatur- und Wartungskosten ab, nicht jedoch Unfallkosten auf dem Arbeitsweg, die zusätzlich absetzbar sind, wenn keine Versicherung zahlt.
Für öffentliche Verkehrsmittel können statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Ein steuerfreies Jobticket vom Arbeitgeber mindert jedoch die Pauschale.
Dienstreisen, Fortbildungen und Bewerbungen
Bei Dienstreisen können Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden: 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden sowie für An- und Abreisetag, 28 Euro bei 24-stündiger Abwesenheit – sofern der Arbeitgeber keine Erstattung leistet.
Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn die Maßnahme beruflich veranlasst ist und selbst getragen wurde. Dazu zählen Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Büromaterial und Reisekosten. Bei Kombination mit einem privaten Urlaub müssen die Kosten aufgeteilt werden.
Bewerbungskosten wie Fotos, Beglaubigungen, Porto und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Pro Bewerbungsmappe per Post sind pauschal 8,50 Euro absetzbar, per E-Mail 2,50 Euro. „Manche Finanzämter genehmigen pauschal zehn bis 15 Euro pro Bewerbung und wollen als Nachweis lediglich eine Einladung oder Absage“, so die VLH.
Arbeitskleidung und Reinigung
Berufskleidung ohne private Nutzungsmöglichkeit – wie Arztkittel, Uniformen oder Schutzkleidung – ist absetzbar. Die Reinigungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden: Pro Waschmaschinenladung mit 95 Grad bis zu 77 Cent, mit Pflegeleicht-Programm bis zu 88 Cent, für den Kondenstrockner 55 Cent und fürs Bügeln maximal sieben Cent. Bis zu 110 Euro jährlich verzichten die meisten Finanzämter auf Belege.
Doppelte Haushaltsführung
Bei beruflich bedingter Zweitwohnung sind bis zu 12.000 Euro pro Jahr absetzbar. Der Bundesfinanzhof entschied 2019, dass Einrichtungsgegenstände und Haushaltsartikel in vollem Umfang als Werbungskosten absetzbar sind (Az.: VI R 18/17). Das Bundesfinanzministerium sieht Ausgaben bis zu 5000 Euro als unproblematisch an (BMF-Schreiben IV C 5 - S 2353/19/10011 :006).
Umzugskosten und Umzugspauschale
Bei beruflichem Umzug – etwa wegen eines neuen Arbeitsplatzes oder einer Fahrzeitverkürzung um mindestens eine Stunde – können Kosten für Möbeltransport, doppelte Miete, Maklergebühren und Pendlerpauschale für Wohnungssuche abgesetzt werden. Für sonstige Umzugskosten gewährt die Finanzverwaltung eine Pauschale: 964 Euro für Umzüge ab März 2024 (vorher 886 Euro) plus 643 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person. Wer bislang keine eigene Wohnung hatte, kann 193 Euro geltend machen. Nachhilfekosten für Kinder wegen Schulwechsels sind bis zu 1286 Euro absetzbar.
Wer höhere Aufwendungen hat, kann individuelle Kosten einreichen, muss aber Belege vorlegen können. Bei privaten Umzügen sind die Kosten nur eingeschränkt absetzbar – etwa als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung.



