Steuererklärung 2026: Mit diesen Werbungskosten sparen Sie bis zu 1172 Euro
Werbungskosten senken Steuerlast: So sparen Sie 1172 Euro

Die Mehrheit der Steuerzahler in Deutschland bekommt bei der Steuererklärung Geld zurück – im Schnitt zuletzt 1172 Euro, so das Statistische Bundesamt für das Jahr 2021. Der Grund: Viele Arbeitnehmer zahlen jeden Monat zu hohe Lohnsteuer, weil ihnen gleichzeitig beruflich bedingte Ausgaben entstehen, die das Finanzamt als steuermindernd anerkennt. Diese Aufwendungen werden als Werbungskosten bezeichnet und umfassen alle Ausgaben rund um den Beruf.

Werbungskostenpauschale von 1230 Euro als Basis

Bei jedem Angestellten zieht das Finanzamt automatisch 1230 Euro als Werbungskostenpauschalbetrag vom Einkommen ab – selbst wenn keine Ausgaben geltend gemacht wurden. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen. Wer höhere Werbungskosten als 1230 Euro nachweisen kann, spart zusätzlich Steuern. Zu den klassischen Werbungskosten gehören Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Büromaterial und Schreibwaren. „Wenn Sie keine Quittungen gesammelt haben, können Sie pauschal 110 Euro pro Jahr für Arbeitsmittel in der Anlage N eintragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings gibt es für Pauschalen keinen Rechtsanspruch, daher ist das Aufbewahren von Belegen ratsam. Das Finanzamt verlangt diese nur auf Nachfrage.

Arbeitszimmer und Homeoffice-Regelungen

Für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich Kosten absetzen. Gegenstände, die maximal 952 Euro (brutto) kosten, gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und dürfen sofort vollständig abgeschrieben werden. Teurere Anschaffungen müssen über die Nutzungsdauer verteilt werden – bei einer fünfjährigen Nutzungsdauer sind es 20 Prozent pro Jahr. Werden Schreibtisch, Bürostuhl oder Regale zunächst privat genutzt und später beruflich, können sie umgewidmet werden: Der Restwert wird anteilig über die verbleibenden Jahre steuerlich geltend gemacht. Die Nutzungsdauer bestimmt das Bundesfinanzministerium in den Afa-Tabellen; für Möbel beträgt sie beispielsweise 13 Jahre. Sinkt der Buchwert im Laufe der Zeit unter 952 Euro, darf der Restwert nicht sofort abgeschrieben werden, sondern bleibt regulär abzusetzen.

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Wenn kein anderer Arbeitsplatz als das Arbeitszimmer zur Verfügung steht, können Arbeitnehmer entweder die tatsächlichen anteiligen Miet- und Nebenkosten ansetzen oder eine Pauschale von 1260 Euro pro Jahr. Alternativ ist die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage (insgesamt 1260 Euro) möglich.

Pendlerpauschale und Unfallkosten

Für Fahrten zur Arbeit gilt die Entfernungspauschale: 0,30 Euro pro Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei einer Fünftagewoche akzeptieren Finanzämter meist 220 bis 230 Arbeitstage. Wer im Homeoffice arbeitet, muss die Tage entsprechend kürzen. Auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Seminaren oder Betriebsveranstaltungen zählen. Die Pauschale deckt Sprit sowie Reparatur- und Wartungskosten ab. Eine Ausnahme: Unfälle auf dem Arbeitsweg – wenn keine Versicherung zahlt, dürfen die Reparaturkosten zusätzlich abgesetzt werden, inklusive Fahrten zum Arzt oder zur Reha. Die Entfernungspauschale gilt für jedes Verkehrsmittel, auch zu Fuß. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die tatsächlichen Kosten statt der Pauschale angesetzt werden. Wer ein steuerfreies Jobticket erhält, muss dessen Wert jedoch von der Entfernungspauschale abziehen.

Dienstreisen, Fortbildungen und Bewerbungen

Bei Dienstreisen sind Verpflegungsmehraufwendungen absetzbar: 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden sowie am An- und Abreisetag, 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit – vorausgesetzt der Arbeitgeber hat nichts erstattet. Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn die Maßnahme beruflich veranlasst war und selbst getragen wurde. Ist das nicht offensichtlich, sollte der Nutzen für den Beruf dargelegt werden. Wird eine Fortbildung mit einem privaten Urlaub kombiniert, müssen die Kosten aufgeteilt werden. Zu den absetzbaren Posten zählen Teilnahmegebühren, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Büromaterial und Reisekosten.

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Bewerbungskosten können ebenfalls eingereicht werden: Fotos, Beglaubigungen, Kopien, Porto, Briefpapier, spezielle Bücher und Kurse sowie Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Für eine Bewerbungsmappe per Post werden pauschal 8,50 Euro anerkannt, per E-Mail 2,50 Euro. „Manche Finanzämter genehmigen pauschal zehn bis 15 Euro pro Bewerbung und verlangen als Nachweis eine Einladung, einen Absagebrief oder das eigene Anschreiben“, so die VLH.

Arbeitskleidung und Reinigung

Normale Kleidung ist nicht absetzbar, auch wenn sie für den Beruf gekauft wurde. Nur Berufskleidung ohne private Nutzung – wie Arztkittel, Uniformen oder Schutzkleidung – kann steuerlich geltend gemacht werden. Die Reinigungskosten sind absetzbar: Wer selbst wäscht, kann pro 95-Grad-Waschgang bis zu 77 Cent, bei Pflegeleicht bis zu 88 Cent, für den Kondenstrockner 55 Cent und fürs Bügeln maximal sieben Cent anrechnen. Bis zu einem Betrag von 110 Euro jährlich verzichten die meisten Finanzämter auf Belege – diese Summe umfasst auch Arbeitsmittel wie Druckerpapier und Stifte.

Doppelte Haushaltsführung und Umzug

Bei beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung sind bis zu 12.000 Euro pro Jahr absetzbar. Der Bundesfinanzhof entschied 2019, dass Einrichtungsgegenstände und Haushaltsartikel für die Zweitwohnung in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar sind (Az.: VI R 18/17). Das Bundesfinanzministerium erachtet Ausgaben bis 5000 Euro als unproblematisch (BMF-Schreiben IV C 5 - S 2353/19/10011:006).

Ein beruflich bedingter Umzug kann steuerlich geltend gemacht werden – entweder bei neuem Arbeitsplatz oder wenn sich der Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verkürzt. Absetzbar sind Möbeltransport (inklusive Schäden), doppelte Miete, Maklergebühren und die Pendlerpauschale während der Wohnungssuche. Für sonstige Umzugskosten gibt es eine Pauschale: ab März 2024 964 Euro (vorher 886), für jede weitere Person im Haushalt 643 Euro (vorher 590). Wer bislang keine eigene Wohnung hatte, kann 193 Euro (vorher 177) ansetzen. Nachhilfekosten für Kinder wegen Schulwechsels sind bis zu 1286 Euro (vorher 1181) absetzbar. Wer höhere Ausgaben hat, kann Einzelnachweise einreichen. Bei privaten Umzügen sind nur eingeschränkte Abzüge möglich, etwa haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen für Renovierungen.

Dieser Artikel wurde am 09.07.2026 aktualisiert und folgt den redaktionellen Standards des Handelsblatts.