Widerrufs-Button ab Freitag Pflicht für Online-Shops
Widerrufs-Button ab Freitag Pflicht für Onlineshops

Ab Freitag, dem 19. Juni, tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Onlineshops dazu verpflichtet, einen gut sichtbaren Widerrufs-Button auf ihren Webseiten und in Apps anzubieten. Ziel ist es, den Widerruf von Online-Käufen und Verträgen genauso einfach zu machen wie den Abschluss selbst. Bislang gestaltete sich die Rückabwicklung oft als mühsame Suche nach versteckten Formularen und E-Mail-Adressen.

Zweistufiger Prozess für den Widerruf

Das Gesetz sieht einen zweistufigen Prozess vor, um versehentliche Stornierungen zu vermeiden. Auf den Shop-Seiten muss eine deutlich sichtbare Schaltfläche mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ platziert sein. Ein Klick führt zu einer Übersichtsseite, auf der Verbraucher nur die notwendigsten Daten wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eingeben müssen. Ein Widerrufsgrund darf nicht verlangt werden. Ein zweiter Klick auf einen Bestätigungsbutton schließt den Vorgang ab, woraufhin der Händler den Eingang sofort automatisch per E-Mail bestätigen muss.

Betroffene Bereiche

Die Regelung betrifft fast den gesamten Onlinehandel im B2C-Bereich (Business to Consumer), also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Dazu gehören große Versandriesen, kleine Spezialshops, Streaminganbieter und Schulungsplattformen. Auch Marktplätze wie Amazon und eBay müssen die Funktion bereitstellen, wobei die Verantwortung beim Plattformbetreiber liegt. Der Button ist überall dort Pflicht, wo ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, etwa beim Kauf von Waren, Dienstleistungen, digitalen Gütern wie Streaming-Abos sowie bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen wie Krediten und Versicherungen.

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Verbraucher begrüßen die Neuerung

Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage finden 79 Prozent der Befragten, dass der verpflichtende Widerrufs-Button den Widerruf von Onlinekäufen erleichtert. Nur acht Prozent sehen das nicht so, 13 Prozent machten keine Angabe. Jeder Dritte gibt an, dass ein leicht zugänglicher Widerrufs-Button die Bereitschaft erhöht, online einzukaufen. Die Umfrage wurde vom 8. bis 10. Juni unter 2071 Personen ab 18 Jahren in Deutschland durchgeführt.

Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte: „Schluss mit endlosem Suchen und mühsamem Durchklicken. Das spare Zeit und Nerven und verbessere den Schutz vor ungewollten Verträgen.“ Sie sprach von einem echten Gewinn für den Verbraucherschutz und einer fairen Lösung: „Denn wenn der Vertragsschluss im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“

Kritik von Branchenverbänden

Branchenverbände äußern Kritik an den neuen Vorgaben. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, sagte: „Schon heute sind Widerruf und Rückgabe im Onlinehandel bei den hier ansässigen Anbietern problemlos und äußerst einfach möglich.“ Die neuen Vorgaben seien primär für kleinere Unternehmen mit erheblichen Bürokratielasten verbunden.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel warnt vor Verwirrung bei Verbrauchern und einer erhöhten Abmahngefahr. Geschäftsführerin Alien Mulyk erklärte, viele Händler gewährten bereits längere Rückgabefristen. Zudem bestehe das Risiko, dass Bots massenhaft Bestellungen tätigen und dann widerrufen könnten, weshalb Betreiber nun Vorkehrungen treffen müssten.

Der Bundesverband Onlinehandel hält eine Vereinfachung des Widerrufsrechts für unnötig. Hauptgeschäftsführerin Heidi Kneller-Gronen kritisierte, dass das Widerrufsrecht bereits häufig ausgenutzt werde: „Da werden neue Schuhe bestellt, die alten abgetragenen als Widerruf zurückgeschickt. Da werden teure Kaffee-Vollautomaten für die große Party ausufernd genutzt und nach der Party widerrufen.“ Die Schäden für Händler seien hoch. Der Verband fordert klare Grenzen für Missbrauch.

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