Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) auf den Weg gebracht, der erhebliche Einschnitte beim Wohngeld vorsieht. Ziel ist es, ab dem Jahr 2027 jährlich 1,5 Milliarden Euro und ab 2028 sogar zwei Milliarden Euro einzusparen. Der Entwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag und soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Wie die Kürzungen umgesetzt werden
Nach Angaben aus Regierungskreisen werden die geplanten Kürzungen alle Wohngeldhaushalte betreffen. Drei zentrale Hebeln sind vorgesehen: Erstens soll die sogenannte Dynamisierung ausgesetzt werden, sodass das Wohngeld vorübergehend nicht an Inflation und Mietpreisentwicklung angepasst wird. Zweitens wird die Heizkostenkomponente halbiert. Drittens wird die Wohngeldformel geändert, sodass weniger Haushalte Anspruch auf die Leistung haben.
Konkret bedeutet dies, dass Haushalte an der oberen Einkommensgrenze, die derzeit Wohngeld beziehen, künftig keine Leistungen mehr erhalten. Wer heute monatlich Beträge von 50 bis 60 Euro bekommt, müsse künftig darauf verzichten, hieß es in Regierungskreisen. Empfänger mit sehr geringem Einkommen sollen vom Wohngeld in die Grundsicherung wechseln, was dort zu höheren Kosten führt.
Auswirkungen auf den Staatshaushalt
In Regierungskreisen wurde eingeräumt, dass die Umstellung zu Mehrkosten in der Grundsicherung führt. Dies bedeutet Mehrausgaben im Sozialetat des Bundes sowie bei den Kommunen, die sich an den Kosten für Unterkunft beteiligen. Unter dem Strich kann der Staat 2027 netto rund 1,16 Milliarden Euro einsparen, ab 2028 dann etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Laut Statistischem Bundesamt zahlten Bund und Länder 2024 insgesamt rund 4,7 Milliarden Euro Wohngeld an gut 1,2 Millionen Haushalte – je zur Hälfte. Anfang 2023 war der Kreis der Berechtigten durch das Wohngeld-Plus-Gesetz deutlich erweitert worden. Nach Angaben des Wohnungsministeriums sind 44 Prozent der Bezieher Familien, in 52 Prozent der Wohngeldhaushalte leben Rentnerinnen und Rentner.
Übergangsregelungen
Bestehende Wohngeldbescheide bleiben zunächst gültig, sodass die Kürzungen erst nach und nach greifen, wenn neue Bescheide erlassen werden. In der Regel muss alle zwölf Monate ein neuer Antrag gestellt werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft, sodass die ersten Kürzungen frühestens im Laufe des Jahres 2027 wirksam werden.



