36.000 Euro Bußgeld gegen Influencerin Hanadi Diab wegen fehlender Werbekennzeichnung
36.000 Euro Bußgeld gegen Influencerin aus Stuttgart

Die Stuttgarter Influencerin Hanadi Diab muss wegen wiederholter Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht für Werbung auf Instagram ein Bußgeld von 36.000 Euro zahlen. Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) teilte mit, dass der Bescheid rechtskräftig sei. Zusammen mit Verfahrensgebühren und Auslagen beläuft sich der Gesamtbetrag auf 37.803,50 Euro. Es handelt sich um das bislang höchste Bußgeld, das die LFK gegen eine Influencerin oder einen Influencer verhängt hat.

Hintergrund: Mehrere bezahlte Kooperationen ohne klare Kennzeichnung

Laut LFK geht es um mehrere bezahlte Kooperationen, die Diab zwischen Mai und Juli 2025 in ihren Instagram-Storys veröffentlicht haben soll. Für die Werbung erhielt sie Geld und Sachleistungen. Ein Teil der Beiträge war gar nicht als Werbung gekennzeichnet. Der kommerzielle Charakter sei für Nutzer nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen. Bereits 2020 und 2022 war Diab mehrfach auf die gesetzlichen Anforderungen hingewiesen worden.

Influencerin wehrt sich: „Ich kennzeichne jede Kooperation“

Diab, die auf Instagram über 760.000 Follower hat und dort Inhalte zu Lifestyle, Mode und Beauty postet, widersprach den Vorwürfen im April 2025 in einem TikTok-Video. Sie erklärte: „Ich bin geschockt. Ich kennzeichne jede Kooperation.“ Nach ihrer Darstellung habe die LFK unter anderem beanstandet, dass die Werbehinweise zu klein und wegen Schriftart und -farbe nicht ausreichend erkennbar gewesen seien. „Man sieht doch überall, dass es eine Anzeige ist“, sagte sie auf TikTok. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur wollte sie sich über diese Aussage hinaus nicht weiter äußern.

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Bußgeldhöhe: Wiederholte Verstöße und hohe Reichweite

Bei der Festlegung der Bußgeldsumme berücksichtigte die LFK laut Mitteilung unter anderem die wiederholten Verstöße, die hohe Reichweite des Instagram-Auftritts, den wirtschaftlichen Wert der Kooperationen sowie die früheren Hinweise der Behörde. Die LFK betonte, dass eine klare und unmissverständliche Kennzeichnung von Werbung für Verbraucher unerlässlich sei, um irreführende Praktiken zu vermeiden.

Bisherige Entwicklung: Bereits mehrfach ermahnt

Bereits in den Jahren 2020 und 2022 war Diab von der LFK auf die gesetzlichen Anforderungen zur Werbekennzeichnung hingewiesen worden. Trotz dieser Ermahnungen kam es zu den erneuten Verstößen im Jahr 2025. Die Behörde sah sich daher veranlasst, ein hohes Bußgeld zu verhängen, um die Einhaltung der Regeln durchzusetzen und eine abschreckende Wirkung auf andere Influencer zu erzielen.

Reaktionen und Ausblick

Der Fall zeigt die wachsende Bedeutung der Einhaltung von Transparenzregeln in sozialen Medien. Die LFK kündigte an, auch künftig Verstöße gegen die Werbekennzeichnungspflicht konsequent zu verfolgen. Für Influencerinnen und Influencer bedeutet dies, dass eine ordnungsgemäße Kennzeichnung von Werbung nicht nur rechtlich erforderlich ist, sondern auch finanziell schwerwiegende Konsequenzen haben kann.

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