Ein Mann hat sich in München bei der Bundespolizei nach einer laufenden Fahndung erkundigt und damit seine eigene Festnahme ausgelöst. Der 42-Jährige hatte am Mittwoch die Dienststelle der Bundespolizei aufgesucht, um nachzufragen, ob gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt. Die Beamten überprüften dies und stellten fest, dass tatsächlich ein offener Haftbefehl gegen den Mann bestand.
Haftbefehl wegen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Laut Angaben der Bundespolizei wurde der 42-Jährige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gesucht. Mehrere Staatsanwaltschaften hatten den Haftbefehl erlassen. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von rund 1.900 Euro konnte der Mann nicht begleichen. Daher muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Weitere Festnahme am Hauptbahnhof
Bereits wenige Stunden zuvor am selben Tag vollstreckte die Bundespolizei einen weiteren Haftbefehl. Eine 59-jährige Frau hatte am Münchener Hauptbahnhof einen 21-Jährigen geschlagen und sowohl ihn als auch seine Begleitung beleidigt. Bei der Überprüfung der Personalien entdeckten die Beamten einen offenen Haftbefehl gegen die Frau wegen eines Drogendelikts. Auch sie konnte die geforderte Geldstrafe von 750 Euro nicht zahlen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die beiden Fälle zeigen, wie schnell eine Nachfrage bei der Polizei zu einer Festnahme führen kann. Die Bundespolizei warnt davor, sich selbst in solchen Situationen zu melden, ohne vorher rechtlichen Rat einzuholen. Die Ersatzfreiheitsstrafe tritt an die Stelle einer nicht bezahlten Geldstrafe und wird in der Regel in einer Justizvollzugsanstalt vollstreckt.



