Reul kündigt härtere Gangart gegen islamistische Gefährder an
Reul verspricht härtere Gangart gegen Gefährder

NRW-Innenminister Herbert Reul (73, CDU) hat nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD eine härtere Gangart im Umgang mit Gefährdern angekündigt. Auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf erklärte er am Mittwoch, dass die Polizei ihre Überwachungskapazitäten durch den verstärkten Einsatz von Technik ausweiten müsse. Gleichzeitig forderte er die Justiz auf, bei radikalisierten Tätern strenger zu urteilen und Ermessensspielräume konsequent zu nutzen.

165 Gefährder allein in NRW

Die Bedrohungslage in Nordrhein-Westfalen ist nach Einschätzung des Innenministeriums ernst: Aktuell gibt es 165 Gefährder im Bereich religiöse Ideologie sowie 197 sogenannte relevante Personen. Reul betonte: „Nach dem, was wir wissen, war der Attentäter von Berlin ein polizeibekannter Gefährder. Aus polizeilicher Sicht ist das jemand, bei dem konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird.“ Von den 165 Gefährdern gelten 73 als aktionsfähig – sie sind weder in Haft noch im Ausland. „Jeder dieser 73 Islamisten könnte jederzeit einen Anschlag begehen“, so Reul.

Technik und Überwachung als Schlüssel

Um die begrenzten Personalkapazitäten der Polizei zu entlasten, setzt Reul auf technische Hilfsmittel. „Nicht jeder Gefährder kann rund um die Uhr observiert werden. Allein eine Observation beschäftigt mehrere Dutzend Beamte. Das geht nicht überall, nicht immer, nicht dauerhaft“, sagte der Minister. Er fordert daher die verstärkte Nutzung von Telekommunikationsüberwachung, IP-Adress-Speicherung, elektronischen Fußfesseln, Meldeauflagen und Bereichsbetretungsverboten. „In besonderen Fällen auch über Langzeitgewahrsam, das geht übers Polizeigesetz für bis zu 28 Tage“, ergänzte Reul. Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit erhöhen, ohne die Polizei übermäßig zu belasten.

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Reul fordert konsequentes Durchgreifen

Der Innenminister kritisierte zudem die bisherige Praxis der Gerichte. „Beim Jugendstrafrecht können Heranwachsende unter bestimmten Voraussetzungen nach Jugendstrafrecht bestraft werden. Aber daraus darf kein Freifahrtschein werden“, mahnte Reul. Wer hochradikalisiert sei, schwere Gewalttaten plane oder Anschläge vorbereite, sei nicht einfach unreif. „Der weiß, was er tut. Und der muss auch wissen, dass es Konsequenzen gibt. Genau da müssen wir genauer hinschauen. Nicht mit Milde um der Milde willen. Wer gefährlich ist, der gehört eng geführt. Wer radikalisiert ist, der darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden.“ Reul appellierte an die Richter, ihre rechtlichen Werkzeuge strenger anzuwenden und Ermessensspielräume mehr zu nutzen: „Die Polizei kann noch so gute Vorarbeit leisten, die aber hinfällig ist, wenn die Juristen nicht mitspielen. Denn für viele Maßnahmen braucht es Gerichtsentscheide.“

Keine hundertprozentige Sicherheit

Trotz aller Maßnahmen räumte Reul ein, dass Anschläge nie vollständig verhindert werden können. Radikalisierung finde oft im Verborgenen und in kurzer Zeit statt, zunehmend über Handy und soziale Medien. „Das haben wir zum Beispiel in Solingen gesehen. Der Täter war den Behörden unbekannt. Ich sage immer wieder: Wir werden es niemals garantieren können, dass so ein Anschlag wieder passiert. Unsere Aufgabe ist es aber, die Wahrscheinlichkeit einer solchen Tat so gering wie möglich zu halten.“ Die Kombination aus technischer Überwachung, strengeren Auflagen und konsequenter Justiz soll dazu beitragen, die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen.

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