Verhandlung vor dem Amtsgericht Freiburg: Gericht verurteilt Vater zu Bewährungsstrafe
Es waren erschütternde Bilder, die vor dem Amtsgericht Freiburg beschrieben wurden. Ein Polizist, der zu den ersten Einsatzkräften gehörte, rang bei seiner Aussage immer wieder um Fassung. Er schilderte leblose Körper auf der Straße, darunter Kinder. Bei dem schweren Unfall im Mai 2025 kamen drei Familienmitglieder ums Leben, zwei davon waren Kinder. Der Polizeibeamte kämpfte mehrfach mit den Tränen.
Wenige Meter entfernt saß der 47-jährige Fahrer des Unfallwagens. Das Gericht verurteilte ihn zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung, unter anderem wegen dreifacher fahrlässiger Tötung. Auch der Angeklagte wirkte während der Verhandlung mitgenommen. In einer verlesenen Erklärung hieß es: „Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht darum kreise, was geschehen ist.“
Richterspruch: „Mit der Schuld werden Sie ein Leben lang leben müssen“
Richter Stefan Schuller sagte bei der Urteilsverkündung: „Meine Strafe wird für Sie wahrscheinlich nebensächlich sein. Mit der Schuld werden Sie ein Leben lang leben müssen.“ Die Erschütterung über das Geschehen war im Gerichtssaal spürbar, auch bei den Anwälten und beim Richter.
Der Unfall ereignete sich Anfang Mai 2025 auf der Bundesstraße 3 zwischen Schallstadt und Freiburg. Der Angeklagte hatte mit seinem 27-jährigen Neffen eine Geburtstagsfeier besucht. Dort traf er auf seine 34-jährige Ex-Partnerin und ihre vier Kinder, von denen die drei jüngsten seine leiblichen Kinder waren. Wie viel Alkohol er getrunken hatte, wisse er nicht mehr. Die Kinder hätten gedrängt, dass die Familie gemeinsam nach Hause fahre. Dass er dem nachgegeben habe, „kann ich mir bis heute nicht verzeihen“, ließ er erklären.
Unfallhergang: Verwechselte Ausfahrt, hohe Geschwindigkeit
Kurz vor 23:00 Uhr fuhr die siebenköpfige Familie auf der B3 Richtung Freiburg. Der 47-Jährige verwechselte nach eigenen Angaben eine Ausfahrt. Statt die Abfahrt zur Besançonallee zu nehmen, fuhr er auf einen parallel zur Bundesstraße liegenden Parkplatz. Nach Angaben eines Polizeisprechers liegt die Einfahrt so eng an der B3, dass es gelegentlich zu Verwechslungen kommt.
Ein Sachverständiger konnte die Geschwindigkeit nicht mehr genau rekonstruieren, stellte aber fest, dass das Auto mit etwa 70 Kilometern pro Stunde von der Durchfahrtsspur abkam und gegen einen ordnungsgemäß rechts auf dem Standstreifen geparkten Anhänger eines Sattelzugs prallte. Nach dem Aufprall fing das Fahrzeug Feuer.
Der Neffe und die sechsjährige Tochter des Verurteilten starben noch am Unfallort. Die 13-jährige Tochter der Ex-Partnerin aus einer vorherigen Beziehung starb wenig später im Krankenhaus. Die übrigen Insassen wurden schwer verletzt: Sie erlitten Knochenbrüche, Kopfverletzungen und eine Lungenquetschung. Eine Blutprobe des 47-Jährigen ergab 1,4 Promille. Das Auto war ein Fünfsitzer, aber mit sieben Personen besetzt. Aufgrund der schweren Verletzungen gehen die Ermittler davon aus, dass die vier Kinder und der Neffe auf der Rückbank nicht angeschnallt waren.
Zeugenaussage: „Leblose Personen, teils Kinder, auf der Fahrbahn“
Ein Polizist beschrieb das Bild, das sich ihm bot: leblose Personen auf der Fahrbahn, darunter Kinder. Weiter vorn saß der Fahrer und Vater im Gras, offenbar unter Schock, aber ansprechbar. Er sagte von sich aus, er sei gefahren und habe die Situation unterschätzt.
In seiner Erklärung zeigte sich der Angeklagte tief erschüttert. „Meine Schuld und Scham machen mir die Erinnerungen nicht leicht“, ließ er verlesen. Er bitte um Verzeihung für das Geschehene und nehme jede Strafe an. Zu seinen überlebenden Kindern habe er weiterhin ein gutes Verhältnis und sehe sie regelmäßig. Seine ehemalige Partnerin komme ebenfalls regelmäßig zu ihm als seine Pflegeperson – der 47-Jährige sitzt seit seiner Kindheit im Rollstuhl. Sein Auto war behindertengerecht umgebaut.
Urteil: Mehrere Fehler führten zur Katastrophe
Aus Sicht des Gerichts wirkten mehrere Fehler zusammen: Der Angeklagte stieg alkoholisiert ins Auto, nahm zu viele Personen mit und sicherte die vier Kinder auf der Rückbank nicht ausreichend. Alkoholbedingt kam es schließlich zu dem Fahrfehler, sodass der Mann von der Fahrbahn abkam und gegen den Anhänger prallte. Ihm hätten die möglichen Konsequenzen bewusst sein müssen, als er sich hinters Steuer setzte.
Strafmildernd wertete das Gericht, dass der 47-Jährige nicht vorbestraft war und sich tief schuldig zeigte. Zwei der Todesopfer – sein Neffe und seine sechsjährige Tochter – stammten aus dem engsten Familienkreis. Der Mann ist seit dem Unfall in psychiatrischer Behandlung. Sein Führerschein wurde ihm nach einem Jahr vorläufigen Entzugs nun endgültig abgenommen. Frühestens in einem Jahr und acht Monaten kann er einen neuen beantragen.



