Gericht kippt Cannabis-Verbot im Englischen Garten – Rückschlag für Söder
Gericht kippt Cannabis-Verbot im Englischen Garten – Rückschlag für Söder

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Cannabis-Konsumverbot im Englischen Garten, Hofgarten und Finanzgarten in München für rechtswidrig erklärt. Das Verbot sei unwirksam, teilte das Gericht mit. Damit ist der Konsum in den drei Parks wieder erlaubt, sofern die bundesweiten gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Freistaat kann Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Vorläufig bleibt die Anordnung bestehen, dass im weniger stark besuchten Nordteil des Englischen Gartens konsumiert werden darf. Wie die Polizei mit Konsumenten im südlichen Teil sowie im Hof- und Finanzgarten umgeht, ist noch offen.

In der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht bezweifelt, dass der Freistaat das grundsätzliche Verbot hinreichend begründet habe. Das bayerische Recht verlange für ein Verbot eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für andere. Die schriftliche Urteilsbegründung wird in den nächsten Wochen erwartet.

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Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte angekündigt, Bayern werde das Bundesgesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis „extremst restriktiv“ anwenden. Bayerns Gesundheitsministerium veröffentlichte den bundesweit ersten Cannabis-Bußgeldkatalog und verbot den Konsum auf Volksfesten und in der Außengastronomie. Dagegen klagte ein Bündnis aus Bundestagsabgeordneten von SPD, FDP und Linkspartei sowie Cannabis-Verbänden.

Die Bayerische Schlösserverwaltung, die das Verbot erlassen hatte, teilte mit, sie nehme das Urteil zur Kenntnis und werde die Begründung prüfen. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bekräftigte den restriktiven Cannabis-Kurs Bayerns. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge, eine der Klägerinnen gegen das bayerische Cannabis-Gesetz, zeigte sich erfreut über den Erfolg und betonte, dass es keinen Platz für einen bayerischen Sonderweg gebe.

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