Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat Konsequenzen aus der Vetternwirtschaftsaffäre in der AfD gezogen. Künftig dürfen Abgeordnete keine Familienangehörigen anderer Landtagsabgeordneter in ihren Büros anstellen. Zudem wird die Zahl der Mitarbeiter pro Abgeordnetem auf fünf begrenzt, um Scheinbeschäftigungen zu erschweren. Hintergrund sind Recherchen, die ergaben, dass AfD-Abgeordnete besonders viele Mitarbeiter beschäftigten – eine Politikerin hatte 16 Personen angestellt.
Die Parlamentsreform, für die eine Zweidrittelmehrheit nötig war, wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, Linken und Grünen beschlossen. Die AfD stimmte dagegen. Künftig müssen Mitarbeiter angeben, ob sie mit einem Landtagsmitglied verwandt oder verschwägert sind. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Falko Grube nannte dies „einen Akt politischer Hygiene“.
Die Reform passt auch die Wahl des Landtagspräsidenten an. Zunächst kann weiterhin die stärkste Fraktion einen Kandidaten vorschlagen. Erhält dieser keine Mehrheit, können auch andere Fraktionen Vorschläge unterbreiten. Damit soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments nach der Wahl am 6. September sichergestellt werden, da nur ein Präsident Sitzungen einberufen kann.
Die Entscheidung reagiert auch auf Vorfälle in Thüringen, wo es bei der ersten Sitzung des Erfurter Landtags im September 2024 zu Turbulenzen bei der Wahl der Landtagsspitze kam. Die AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt lehnt die Änderung ab und beansprucht das Amt des Landtagspräsidenten für sich, sollte sie stärkste Kraft werden. Co-Fraktionschef Oliver Kirchner sprach von einer „Hütchenspielerreform“ und der „Einführung der totalitären Demokratur“.
Alle anderen Fraktionen wiesen die Kritik zurück. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Guido Kosmehl betonte, dass auch die stärkste Fraktion nicht automatisch alles bekomme – es gehe um Mehrheiten. Stärkste Fraktion im aktuellen Parlament ist die CDU, während die AfD in Umfragen zur Landtagswahl vorn liegt.



