Nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day haben die Berliner Sicherheitsbehörden ihre Überwachungsmaßnahmen verschärft. Vier Gefährder tragen inzwischen eine elektronische Fußfessel. Das bestätigte Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Die Anordnung erfolgte auf Antrag der Polizei Berlin durch ein Gericht.
„Vier Gefährder tragen auf Antrag der Polizei Berlin nun Fußfesseln“, teilte Spranger mit. „Ich begrüße es sehr, dass sich das zuständige Gericht damit unseren Einschätzungen angeschlossen hat.“ Zuvor hatten mehrere Berliner Medien über die Entscheidung berichtet.
Hintergrund: Anschlag am CSD
Der Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Christopher Street Day ist eine traditionsreiche Demonstration der LGBTQ-Bewegung, die jährlich in vielen Städten stattfindet. In Berlin nahmen in der Vergangenheit Hunderttausende Menschen an der Parade teil. Der Anschlag traf die Stadt in einer Phase erhöhter Sicherheitsvorkehrungen.
Als unmittelbare Reaktion auf den Anschlag hat Innensenatorin Spranger bereits am Mittwoch in der Sitzung des Innenausschusses des Abgeordnetenhauses eine bessere Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln gefordert. Die Fußfessel ermöglicht es den Behörden, den Aufenthaltsort einer Person nahezu lückenlos zu überwachen und bei Verstößen gegen Auflagen sofort zu intervenieren.
Reform des Sicherheitsrechts als Grundlage
Die rechtlichen Möglichkeiten für den Einsatz der Fußfessel wurden in den vergangenen Monaten erweitert. Die Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) und die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes haben den Sicherheitsbehörden neue Befugnisse gegeben. „Ich möchte noch einmal betonen: Die Möglichkeiten, die wir in den vergangenen Monaten mit der Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz und der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes geschaffen haben, liegen auf dem Tisch“, sagte Spranger.
Demnach können Gefährder mit technischen Mitteln überwacht werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Im konkreten Fall hielten Polizei und Gericht die Maßnahme bei vier Personen für erforderlich. Die Auflagen, die mit der Fußfessel verbunden sind, wurden nicht im Detail bekannt gegeben. In der Regel müssen die Betroffenen bestimmte Bereiche meiden und sich regelmäßig bei den Behörden melden.
Spranger: Alle rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen
Die Innensenatorin appellierte an alle Beteiligten, die neuen Instrumente entschlossen anzuwenden. „Es ist richtig und absolut notwendig, dass sie konsequent angewendet werden“, erklärte die SPD-Politikerin. „Die zahlreichen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger können auch in Zukunft nur umfassend greifen, wenn wirklich auf sämtlichen Ebenen alle Mittel eingesetzt werden, die der Rechtsstaat zur Verfügung stellt.“
Mit diesen Worten untermauerte Spranger ihre Haltung, dass die Fußfessel nur ein Baustein eines umfassenden Sicherheitskonzepts sein könne. Weitere Maßnahmen wie Meldeauflagen, Kontaktverbote und Aufenthaltsbeschränkungen blieben ebenfalls wichtig.
CDU will Hürden senken
Der Koalitionspartner CDU sieht indes noch Nachbesserungsbedarf. Der Spitzenkandidat der CDU für die Abgeordnetenhauswahl, Stefan Evers, fordert eine umfassende Überwachung von Gefährdern mit technischen Mitteln. In der „Berliner Morgenpost“ beklagte Evers, dass die Hürden für den Einsatz einer Fußfessel auch nach der Reform des Polizeigesetzes extrem hoch seien.
„Es muss eine dringende Gefährdungslage vorliegen, damit ein Richter darüber entscheiden kann“, sagte Evers. „Ich finde, die Einstufung als Gefährder muss genügen.“ Damit will Evers erreichen, dass die Überwachung bereits dann angeordnet werden kann, wenn jemand von den Behörden als Gefährder eingestuft wurde, ohne dass zusätzlich eine akute Gefahr nachgewiesen werden muss.
Ausblick: Debatte um Sicherheit und Freiheit
Die Entscheidung, vier Gefährder mit Fußfesseln zu überwachen, dürfte die sicherheitspolitische Debatte in Berlin weiter anheizen. Während die einen eine Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen fordern, verweisen andere auf die Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit. Auch der Datenschutz spielt in der Diskussion eine Rolle. Die elektronische Fußfessel erhebt kontinuierlich Standortdaten, was einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.
Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses wird sich voraussichtlich erneut mit dem Thema befassen. Die politischen Fronten sind abgesteckt: Die SPD setzt auf die vorhandenen Instrumente, die CDU will die Anordnung erleichtern. Wie die Debatte ausgeht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.



