Ein Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels zur Reform des Rechts auf Teilzeit sorgt für heftige Diskussionen in der eigenen Partei. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) beantragt für den CDU-Bundesparteitag im Februar, den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit abzuschaffen. Künftig soll Teilzeit nur noch bei Vorliegen besonderer Gründe wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder berufsbegleitender Fortbildung gewährt werden. Alles andere müsse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden.
Der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, Dennis Radtke, kritisierte den Vorstoß scharf. „Mit einer solchen Einschränkung zäumen wir das Pferd von der falschen Seite auf“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die CDU habe sich immer für maximale Wahlfreiheit ausgesprochen. Radtke wünscht sich zwar, dass mehr Menschen aus der „Teilzeitfalle“ in Vollzeit wechseln, fordert aber bessere Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege.
Die MIT begründet ihren Antrag mit dem Fachkräftemangel. „Das Ausschöpfen des inländischen Potenzials auch bei Teilzeitbeschäftigten ist dringend geboten“, heißt es in dem Papier. Der Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ stößt jedoch auf breite Kritik. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt warf dem MIT vor, dem Zusammenhalt im Land zu schaden und den Beschäftigten Faulheit zu unterstellen. Die Grünen-Arbeitspolitiker Armin Grau bezeichnete die Wortwahl als respektlos gegenüber hart arbeitenden Menschen.
Auch die Opposition reagierte empört. Linke-Fraktionschef Sören Pellmann sprach von „Gutsherrenart“ und einem veralteten Verständnis von Arbeitswelt. Die Debatte um Arbeitszeit beschäftigt Politik und Verbände seit längerem. 2024 arbeiteten laut Statistischem Bundesamt 29 Prozent der Deutschen in Teilzeit – ein Rekordwert. Fast jede zweite Frau war in Teilzeit beschäftigt, bei Männern waren es zwölf Prozent.
Derzeit ist ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeit gesetzlich verankert, sofern das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Der Wunsch nach weniger Arbeitszeit muss drei Monate im Voraus angekündigt werden.



