Die Universität Hamburg (UHH) hat die Plagiatsvorwürfe gegen die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf nach einem Ombudsverfahren nicht bestätigt. Die Hochschule teilte mit: „Im Ergebnis konnten die gegen Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf vorgebrachten Plagiatshinweise nicht bestätigt werden.“ Das Verfahren sei abgeschlossen, die Betroffene informiert.
Hintergrund des spektakulären Falls
Brosius-Gersdorf, von der SPD für das Amt als Richterin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen, war im Sommer 2025 nach wochenlangen Debatten von ihrer Kandidatur zurückgetreten. Die Union um Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte massive Vorbehalte geäußert – sowohl wegen ihrer liberalen Haltung zum Abtreibungsrecht als auch wegen Plagiatsvorwürfen gegen ihre Doktorarbeit aus dem Jahr 1997.
Der selbst ernannte österreichische Plagiatsjäger Stefan Weber veröffentlichte am Abend vor der geplanten Wahl in seinem Blog den Vorwurf, mindestens 23 Textparallelen zwischen Brosius-Gersdorfs Dissertation und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf zu finden. Die UHH sah zunächst keinen Prüfungsbedarf, leitete zwei Wochen später jedoch aufgrund weiterer Hinweise ein formelles Verfahren ein.
Ombudsverfahren und Entlastung
Die Prüfung erfolgte durch die Geschäftsstelle für Ombudsangelegenheiten, das Ombudskollegium und gegebenenfalls einen Ständigen Expertenausschuss. Die Gremien kamen zu dem Schluss, dass der Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens nicht gerechtfertigt sei. „Das Verfahren ist abgeschlossen. Die Betroffene wurde über das Ergebnis informiert“, bestätigte die Universität.
Bereits zuvor hatte Brosius-Gersdorf ein eigenes Kurzgutachten der Anwaltskanzlei Quaas und Partner in Auftrag gegeben, das sie ebenfalls entlastete. Die Anwälte erklärten, die Vorwürfe hätten „keine Substanz“. Weber warf später sogar Ghostwriting vor – Brosius-Gersdorf kündigte rechtliche Schritte an.
Aktuelle Debatte um Leihmutterschaft
Parallel zur Entlastung sorgte Brosius-Gersdorf erneut für Schlagzeilen. In der Diskussion um eine Legalisierung von Leihmutterschaften forderte sie klare gesetzliche Regelungen. Im ZDF betonte sie: „Die Freiheit und der Mensch, das steht im Zentrum. Seine Autonomie, sein selbstbestimmtes Handeln. … Die Menschenwürde ist nicht die Grenze, sondern der Grund für die Selbstbestimmung.“ Der Staat dürfe Freiheit nur einschränken, wo die Freiheit anderer beginne. Diese Positionen wurden teils heftig kritisiert.
Universität bekräftigt Grundsätze
Die UHH unterstrich in ihrer Mitteilung, sie nehme Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis grundsätzlich ernst. Das mehrstufige Ombudssystem gewährleiste eine gründliche und faire Prüfung. Mit der Entlastung von Brosius-Gersdorf endet ein Kapitel, das die juristische und politische Welt monatelang beschäftigte.



