Die Universität Hamburg hat die Doktorarbeit der früheren Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf nach eingehender Prüfung von allen Plagiatsvorwürfen freigesprochen. „Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an“, teilte die Hochschule auf ihrer Website mit. Das eingeleitete Verfahren wurde damit formell abgeschlossen.
Untersuchung nach bundesweit geltenden Standards
Die Prüfung erfolgte gemäß den bundesweit akzeptierten Verfahrensregeln, die in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg rechtlich bindend festgeschrieben sind. Aufgrund dieser Regelungen äußerte sich die Universität nicht zu Details der Untersuchung. Die Ombudsstelle der Universität hatte die Arbeit bereits seit rund einem Jahr unter die Lupe genommen, nachdem im Sommer 2025 Berichte über angebliche Parallelen zwischen Brosius-Gersdorfs Dissertation und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns Hubertus Gersdorf aufgekommen waren.
Hintergrund der Vorwürfe
Die Anschuldigungen waren im Jahr 2025 im Zusammenhang mit Brosius-Gersdorfs Kandidatur für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht erhoben worden. Urheber war der österreichische Privatdozent Stefan Weber, der regelmäßig wissenschaftliche Arbeiten von Politikerinnen und Politikern überprüft. In vielen Fällen bestätigen sich seine Vorwürfe jedoch nicht. Die Plagiatsvorwürfe trugen wesentlich dazu bei, dass die Wahl auf Betreiben der CDU/CSU abgesetzt wurde. Im August 2025 verzichtete Brosius-Gersdorf schließlich auf ihre Kandidatur, nachdem die Personalie zu einem erheblichen Streitpunkt in der damaligen Koalition geworden war.
Die Universität Hamburg hatte ihre Stellungnahme zu dem Verfahren bereits am Montag veröffentlicht. Brosius-Gersdorf selbst zeigte sich erleichtert über den Ausgang der Prüfung. In einer ersten Reaktion sprach sie von einer „vollständigen Rehabilitation“ und betonte, dass die Vorwürfe von Anfang an haltlos gewesen seien. Die SPD-Politikerin, die zuvor als Professorin an der Universität Leipzig lehrte, sieht sich durch das Votum der Hamburgischen Ombudsstelle bestätigt.
Konsequenzen für die Wissenschaftspraxis
Der Fall Brosius-Gersdorf wirft erneut die Frage nach dem Umgang mit Plagiatsvorwürfen in der Wissenschaft auf. Während die Universität Hamburg betont, dass die Verfahren transparent und nach festen Regeln abliefen, kritisieren Beobachter die lange Dauer der Prüfung. Fast ein Jahr verging von der Einleitung bis zum Abschluss der Untersuchung – eine Zeitspanne, die in der öffentlichen Wahrnehmung erheblichen Schaden angerichtet habe. Die Universität weist jedoch darauf hin, dass eine gründliche Prüfung Zeit benötige und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards oberste Priorität habe.



