Im Jahr 2025 verunglückten in Deutschland 5014 Kinder und Jugendliche im Alter von unter sechs bis 18 Jahren bei Unfällen mit E-Scootern. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor, die der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) vorab ausgewertet hat. Fünf junge Menschen kamen bei den Unfällen zu Tode, 438 verletzten sich schwer. Davon waren 49 Jugendliche Mitfahrende, die meisten im Alter von zehn bis 18 Jahren – obwohl E-Scooter eigentlich nur allein und erst ab 14 Jahren gefahren werden dürfen.
Drastischer Anstieg bei Kindern unter 15 Jahren
In der Altersgruppe bis 15 Jahre liegt der Anstieg der Unfälle bei 120 Prozent: Wurden 2024 noch 1000 junge Menschen unter 15 Jahren auf E-Scootern innerorts verletzt, waren es 2025 laut DVR-Berechnungen bereits 2200 – vier davon starben. 1520 Jugendliche dieser Altersgruppe waren an den Unfällen schuld, in der Altersgruppe 15 bis 18 Jahre waren 1870 junge Menschen die Verursacher.
Neben Leih-Scootern handelt es sich häufig auch um E-Scooter in Privathaushalten – 1,4 Millionen gab es davon bereits im Jahr 2023. Sie machen knapp drei Viertel aller E-Scooter aus, bei Leih-Scootern ist die Fahrleistung durch die Mehrfachnutzung jedoch deutlich höher.
Forderungen des Verkehrssicherheitsrates
Angesichts der rasant steigenden Zahlen – in der Nacht zu Mittwoch starb bei einem Unfall in Berlin-Kreuzberg ein weiterer E-Scooter-Fahrer – sieht der DVR dringenden Handlungsbedarf. Er fordert eine Anhebung der Altersgrenze für E-Scooter-Fahrende von 14 auf 15 Jahre und mehr Kontrollen. In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist geregelt, dass für Kraftfahrzeuge, für die keine Fahrerlaubnis notwendig ist, das Mindestalter 15 Jahre beträgt. In der Einführungsphase wurde jedoch ein geringeres Mindestalter gewährt.
Weil nach den vorliegenden Erfahrungen davon auszugehen sei, dass gerade bei E-Scooter-Nutzenden ein erhöhtes Risikoverhalten zu beobachten ist, wäre mit der Anhebung des Mindestalters wieder eine Gleichstellung mit dem Mofa oder Kleinkrafträdern sichergestellt, argumentiert der DVR.
Befähigungsnachweis und bessere Sichtbarkeit
Außerdem soll ein Befähigungsnachweis eingeführt werden – in Anlehnung an die Mofa-Prüfbescheinigung. Dabei könnten grundlegende Verhaltensregeln wie Fahren unter Alkoholeinfluss, falsche Fahrbahnbenutzung, Fahren auf Gehwegen sowie fahrphysikalische Besonderheiten vermittelt werden. Diese Verhaltensweisen gelten als häufigste Unfallursachen. Die Ausbildung könnte in der Schule erfolgen, auch digital.
Weil E-Scooter-Fahrende vor allem während der Dämmerung oder in der Dunkelheit schlecht zu erkennen seien, wenn sie die Fahrbahnen queren, plädiert der DVR überdies für gelbe Seitenmarkierungsleuchten an den Geräten.
Kinderchirurgen fordern Helmpflicht und Verbot für unter 14-Jährige
Deutlich weiter geht die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH): Sie spricht sich für ein Verbot für E-Scooter für Kinder unter 14 Jahren sowie eine Helmpflicht aus. Hierzulande verunglückten jährlich im Durchschnitt mehr als 2500 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei Unfällen mit den elektrischen Rollern. Jugendliche von 15 bis unter 18 Jahre seien dabei am stärksten vertreten.
Die Jugendlichen sind der DGKJCH zufolge oft unerlaubt zu zweit auf einem Roller oder auf privaten Wegen unterwegs. Fast die Hälfte der schweren Unfälle geschehe ohne Fremdeinwirkung: Vielmehr seien Gleichgewichtsverlust oder falsche Selbsteinschätzung der Grund. Das habe auch damit zu tun, dass die kleinen Räder sehr empfindlich auf Schlaglöcher, Kantsteine oder nasses Laub reagieren.
„Besorgniserregend ist, dass bei Unfällen mit E-Scootern Kinder und Jugendliche auffallend häufig schwere Verletzungen erleiden“, so die Gesellschaft. Bei Stürzen würden vor allem gefährliche Kopfverletzungen, Verletzungen des Bauchraums sowie Knochenbrüche im Rumpfbereich drohen.
„Entgegen der Wahrnehmung als harmloses Spielzeug haben E-Scooter in der Kinder- und Jugendchirurgie das Trampolin als häufigste Ursache für schwere Freizeitverletzungen abgelöst“, erklärt DGKJCH-Sprecher Joachim Suß, Chefarzt für Kinderchirurgie am Kinderkrankenhaus Wilhelmstift in Hamburg.
Sicherheitstrainings und Aufklärung
Zusätzlich zu einer Helmpflicht empfiehlt die Gesellschaft Sicherheitstrainings, die auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten sind. Sie werden unter anderem vom ADAC, der Deutschen Verkehrswacht oder der Polizei angeboten. Dabei werden Grundlagen wie Gefahrenbremsung, Ausweichmanöver oder Regelkunde vermittelt. Die Verkehrswacht etwa bündelt Informationen, Materialien und Trainings auf ihrer neuen Plattform ScootSkills.
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollten laut DGKJCH gar keine E-Scooter fahren, weil sie unerfahren im Umgang seien, sich mit der Straßenverkehrsordnung nicht auskennen und sich häufig überschätzen würden. „Das birgt ein hohes Unfallpotenzial, das wir mit Aufklärung, Schutzmaßnahmen und Regeln vermeiden müssen“, betont DGKJCH-Präsident Guido Seitz.



