Im vergangenen Jahr haben die bayerischen Behörden rund 69,7 Millionen Euro an Opfer von Gewalttaten ausgezahlt. Wie aus dem Jahresbericht des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) hervorgeht, waren 5.530 Menschen leistungsberechtigt. Die Summe umfasst neben direkten Entschädigungen auch Kosten für Krankenbehandlungen sowie Teilhabe- und Pflegeleistungen.
Anstieg der Anträge im Vergleich zum Vorjahr
Die Zahl der eingegangenen Anträge auf Entschädigung für Gewaltopfer stieg 2025 auf 1.885, nach 1.522 im Jahr 2024. Damals wurden rund 60 Millionen Euro an etwa 3.090 Berechtigte ausgezahlt. Das ZBFS führt den Anstieg unter anderem auf mehrere schwere Gewalttaten zurück, darunter der Messerangriff in Aschaffenburg im Januar sowie der Anschlag auf eine Gewerkschafts-Demonstration in München im Februar. Auch die Anschläge in Mannheim und Hamburg hätten zu einer erhöhten Nachfrage geführt.
Bei der Bearbeitung gilt das Wohnortprinzip: Auch wenn die Tat außerhalb Bayerns geschah, werden Anträge von in Bayern lebenden Opfern durch das ZBFS bearbeitet.
Entschädigung für Kriegsopfer des Zweiten Weltkriegs
Das ZBFS ist zudem für Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg zuständig. Mehr als 80 Jahre nach Kriegsende erhielten 2025 etwa 2.500 Menschen in Bayern solche Leistungen, insgesamt rund 29,2 Millionen Euro. Darin enthalten sind ebenfalls Kosten für Krankenbehandlung und Pflege.
Die Zahl der Berechtigten sinkt aus demografischen Gründen kontinuierlich. Dennoch haben weiterhin Anspruch, wer durch Kriegsauswirkungen gesundheitlich geschädigt wurde – etwa durch nicht entdeckte oder nicht entschärfte Granaten, Minen oder Bomben. Auch Waisen können noch Ansprüche geltend machen. Im Jahr 2024 hatten laut ZBFS rund 3.100 Menschen Anspruch auf Versorgungsleistungen als Kriegsopfer, an sie wurden mehr als 34 Millionen Euro ausgezahlt.
Hintergrund und Zuständigkeit
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales mit Sitz in Bayreuth ist die zentrale Behörde für die Entschädigung von Gewaltopfern und Kriegsopfern in Bayern. Die Leistungen basieren auf dem Opferentschädigungsgesetz sowie dem Bundesversorgungsgesetz. Die Behörde betont, dass die tatsächlichen Auszahlungen je nach Einzelfall stark variieren können und die Summen sowohl laufende Renten als auch einmalige Zahlungen umfassen.



