Herrmann: Volksbegehren zur Amtszeitbegrenzung verfassungsrechtlich bedenklich
Herrmann: Volksbegehren zur Amtszeitbegrenzung bedenklich

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das von der ÖDP angekündigte Volksbegehren zur Begrenzung der Amtszeit des bayerischen Ministerpräsidenten geäußert. „Nach dem, was wir bisher hören, gehen wir davon aus, dass da schon erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken dagegen stehen“, sagte Herrmann der Deutschen Presse-Agentur in München.

Keine Amtszeitbegrenzung in anderen Bundesländern

Herrmann wies darauf hin, dass es „aus guten Gründen“ in keinem der 16 Bundesländer und auch nicht beim Bundeskanzler eine Amtszeitbegrenzung für Regierungschefs gebe. „Letztlich ist es die freie Entscheidung der Wähler und der Parlamente darüber abzustimmen, wer Ministerpräsident wird“, so der CSU-Politiker. Eine Notwendigkeit für eine Begrenzung der Amtszeiten sehe er nicht, zumal frühere Begrenzungen bei Bürgermeistern und Landräten aufgehoben worden seien.

ÖDP will Volksbegehren auf den Weg bringen

Die ÖDP Bayern hatte zuvor angekündigt, ein Volksbegehren zur Amtszeitbegrenzung auf den Weg bringen zu wollen. Sollte das Begehren erfolgreich sein, könnte dies theoretisch Auswirkungen auf die Landtagswahl in Bayern im Jahr 2028 haben. In der CSU gilt es als gesetzt, dass Parteichef und Ministerpräsident Markus Söder erneut als Spitzenkandidat antritt. Ob eine Verfassungsänderung eine dritte Amtszeit von ihm im Falle eines Wahlsieges verhindern könnte, ist derzeit offen. Bei Volksbegehren müssen zahlreiche Fristen beachtet werden, sodass die Umsetzung sich erheblich in die Länge ziehen kann.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Herrmann: Einflussnahme auf laufende Amtszeit nicht klug

„In die laufende Amtszeit eines Amtsinhabers zu kommen, halte ich persönlich nicht für klug“, sagte Herrmann. Verfassungsrechtlich fragwürdig sei es insbesondere, wenn ein Volksbegehren darauf abziele, Einfluss auf den jetzigen Amtsinhaber zu nehmen. „Wir werden das sehr sorgfältig prüfen und gegebenenfalls auch den Verfassungsgerichtshof prüfen lassen“, kündigte der Innenminister an.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration