Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat die für 2026 geplante Bürgermeisterwahl in der Marktgemeinde Mering für ungültig erklärt. Damit muss die Wahl komplett wiederholt werden. Als Grund nannte die Behörde Formfehler im Wahlverfahren.
Formfehler führen zur Ungültigkeit
Konkret geht es um Unstimmigkeiten bei der Aufstellung der Bewerberliste. Die Wahlbehörde stellte fest, dass die Einreichung der Unterlagen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Dadurch sei die Wahl in ihrer Gesamtheit rechtswidrig gewesen, erklärte eine Sprecherin des Landratsamts auf Nachfrage.
Die Entscheidung des Landratsamts betrifft die gesamte Wahl, nicht nur einzelne Stimmbezirke. Das bedeutet: Alle abgegebenen Stimmen sind ungültig. Die Bürgerinnen und Bürger von Mering müssen erneut zur Wahlurne gehen.
Reaktionen aus Mering
Im Rathaus von Mering zeigte man sich überrascht. Man habe auf eine ordnungsgemäße Durchführung geachtet, hieß es. Man werde die Entscheidung prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Bürgermeister Florian Mayer (CSU) sagte: „Wir werden die Begründung des Landratsamts sorgfältig analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Wir wollen, dass die Wahl schnellstmöglich und rechtssicher wiederholt wird.“
Die Opposition im Gemeinderat sieht sich in ihrer Kritik bestätigt. Sie hatte bereits im Vorfeld auf mögliche Mängel hingewiesen. „Es ist bedauerlich, dass es so weit kommen musste. Jetzt müssen wir zügig einen neuen Wahltermin finden“, so der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Thomas Müller.
Neuer Wahltermin wird angesetzt
Das Landratsamt kündigte an, zeitnah einen neuen Wahltermin festzulegen. Die Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen würden neu gesetzt. Die Kosten für die Wiederholungswahl trägt die Gemeinde.
Bis zur Neuwahl bleibt der amtierende Bürgermeister im Amt. Die reguläre Wahl war für das Frühjahr 2026 geplant. Mit der Ungültigkeitserklärung wird dieser Termin hinfällig. Die Neuwahl muss innerhalb von sechs Monaten stattfinden.
Hintergrund: Wahlrecht in Bayern
Nach der Bayerischen Gemeindeordnung ist eine Wahl ungültig, wenn gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wurde und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte. Formfehler bei der Bewerberaufstellung zählen dazu. In der Vergangenheit gab es in Bayern immer wieder Fälle, in denen Wahlen wegen solcher Fehler wiederholt werden mussten.
Die Gemeinde Mering hat rund 15.000 Einwohner. Die Wahlbeteiligung bei der letzten Kommunalwahl lag bei etwa 60 Prozent. Wie hoch die Beteiligung bei der Wiederholungswahl sein wird, bleibt abzuwarten.



