In Mering sorgt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg zur Kommunalwahl 2020 für Gesprächsstoff. Die Richter hatten die Wahlprüfungsbeschwerde eines Bürgers für begründet erklärt, weil in einem Wahllokal die Stimmzettel nicht korrekt ausgezählt worden sein sollen. Nun droht dem Markt eine komplette Neuwahl des Gemeinderats. Die Fraktionen im Gremium reagieren unterschiedlich auf das Urteil – von Gelassenheit bis zu deutlicher Kritik.
Was war passiert?
Bei der Wahl am 15. März 2020 hatte es in einem der sechs Meringer Wahllokale Unregelmäßigkeiten gegeben. Konkret geht es um die Auszählung der Stimmen für die CSU-Liste. Ein Wähler hatte nach der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses Beschwerde eingelegt und eine erneute Prüfung gefordert. Das Verwaltungsgericht gab ihm nun Recht und verpflichtete die Marktgemeinde, die Wahl zu überprüfen. Dies könnte im schlimmsten Fall bedeuten, dass alle 24 Gemeinderatsmandate neu vergeben werden müssen.
Die Gemeindeverwaltung hatte ursprünglich einen Fehler bei der Auszählung eingeräumt, diesen aber als nicht wahlentscheidend eingestuft. Das Gericht sah das anders: Es sei nicht auszuschließen, dass sich durch die fehlerhafte Auszählung die Sitzverteilung verändert hätte. Die genaue Begründung liegt der Gemeinde seit Ende September vor.
Die Reaktionen der Fraktionen
Die CSU-Fraktion, die bei der Wahl mit 13 von 24 Sitzen die absolute Mehrheit erlangte, zeigt sich gelassen. Fraktionssprecher Thomas Haas sagte der Augsburger Allgemeinen: „Wir haben die Wahl vor vier Jahren gewonnen und würden das auch bei einer Neuwahl wieder tun. Aber wir sehen keinen Grund für eine Neuwahl, weil der Fehler keine Auswirkung auf das Ergebnis hatte.“ Man werde jedoch die rechtlichen Schritte prüfen und gegebenenfalls Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Anders sieht es die SPD-Fraktion, die damals auf vier Sitze kam. Ihr Sprecher, Markus Müller, betonte: „Wir respektieren die Entscheidung des Gerichts. Wenn die Wahlprüfung ergibt, dass eine Neuwahl notwendig ist, dann werden wir uns dieser stellen.“ Gleichzeitig warnte er vor den Kosten: „Eine Neuwahl würde den Markt mehrere zehntausend Euro kosten, die wir besser in die Infrastruktur investieren sollten.“
Kritik von den Freien Wählern
Deutlich schärfer äußerte sich die Fraktion der Freien Wähler, die mit drei Sitzen im Gremium vertreten ist. „Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich bei der Wahl engagiert haben“, sagte Fraktionsvorsitzende Petra Weber. Man habe den Eindruck, dass hier mit Kugelschreibern und Papier ein Einzelfall überhöht werde. „Wir fordern die Verwaltung auf, schnellstmöglich Rechtsmittel einzulegen, um Klarheit zu schaffen.“
Die Grünen, die mit zwei Sitzen im Gemeinderat vertreten sind, sehen die Entwicklung gelassener. „Wir haben nichts zu verbergen und würden eine Neuwahl als Chance begreifen, unsere Themen erneut zu platzieren“, erklärte Sprecherin Anna Schmidt. Allerdings sollte man erst die endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs abwarten, bevor man über konkrete Szenarien spekuliere.
Bürgerliste und FDP: Unterschiedliche Akzente
Die Bürgerliste Mering, die mit zwei Mandaten im Rat sitzt, fordert eine rasche Aufklärung. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, ob ihre Stimme korrekt gezählt wurde“, so deren Sprecher Hans-Jürgen Lorenz. Man werde sich einer Neuwahl nicht verweigern, wolle aber zunächst die volle Transparenz der Prüfungsergebnisse sehen.
Die FDP, die mit einem Sitz vertreten ist, macht sich für eine Reform der Wahlprüfung stark. „Der Fall zeigt, dass das bayerische Kommunalwahlrecht anfällig für Formfehler ist“, sagte der FDP-Vertreter Michael Kraus. Er plädierte dafür, künftig auf elektronische Auszählung zu setzen, um solche Fehler zu vermeiden.
Was bedeutet das für den Markt?
Sollte es tatsächlich zu einer Neuwahl kommen, müsste der gesamte Wahlprozess wiederholt werden – von der Aufstellung der Kandidaten bis zur Auszählung. Die Kosten dafür werden auf rund 50.000 Euro geschätzt, hinzu käme der personelle Aufwand in der Verwaltung. Zudem würde sich die Arbeit des Gemeinderats über Monate verzögern, da wichtige Projekte wie die Sanierung der Grundschule oder der Ausbau des Breitbandnetzes auf Eis liegen könnten.
Die Gemeinde hat nun bis Ende Oktober Zeit, gegen das Urteil vorzugehen. Bürgermeister Florian Mayer (CSU) kündigte an, man werde alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen. „Wir werden das Urteil sorgfältig analysieren und dann entscheiden, ob wir in die nächste Instanz gehen“, sagte er am Montag auf Anfrage.
Ein Blick auf die Rechtslage
Nach dem Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz kann eine Wahl für ungültig erklärt werden, wenn sich ein Fehler auf die Sitzverteilung ausgewirkt haben könnte. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in seinem Urteil genau diesen Punkt als gegeben angesehen. Die Gemeinde hält dagegen, dass der Fehler lediglich die Reihenfolge der Bewerber auf der CSU-Liste betraf und nicht die Anzahl der Sitze.
Rechtsexperten sehen das Urteil als richtungsweisend für ähnliche Fälle in Bayern. „Die Hürden für eine Neuwahl sind eigentlich hoch, aber wenn die Auszählung nachweislich fehlerhaft war, kann das Gericht nicht einfach darüber hinwegsehen“, erklärt der Kommunalrechtler Professor Stefan Müller von der Universität Augsburg. Er empfiehlt der Gemeinde, in der Begründung des Urteils nach Schwachstellen zu suchen.
Die Stimmung in der Bevölkerung
Unter den Bürgern ist die Reaktion gemischt. Während einige die Entscheidung begrüßen, weil sie das Vertrauen in die Demokratie stärke, sehen andere darin eine unnötige Belastung. „Ich habe damals gewählt und würde wieder wählen, aber ich frage mich, ob das Geld nicht besser angelegt wäre“, sagt Anwohnerin Sabine K. aus der Augsburger Straße.
Die nächsten Schritte werden mit Spannung erwartet. Sollte die Gemeinde in Berufung gehen, könnte sich das Verfahren um Monate verlängern. Bis dahin bleibt der Gemeinderat handlungsfähig, allerdings unter dem Vorbehalt, dass seine Legitimation angezweifelt wird.
Fazit
Die Entscheidung über eine mögliche Neuwahl in Mering liegt nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Fraktionen sind sich uneinig, ob der Fehler bei der Auszählung tatsächlich wahlentscheidend war. Klar ist: Der Fall wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen und die Gemeinde vor finanzielle und organisatorische Herausforderungen stellen.



