Das Berliner Landesparlament hat bei seiner jüngsten Sitzung eine umfassende Überarbeitung des Vergabegesetzes beschlossen. Ziel der schwarz-roten Regierungskoalition ist es, die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen zu erleichtern und zu beschleunigen. Gleichzeitig wird die Tariftreueverpflichtung auf kleinere Aufträge ausgeweitet, was auf heftige Kritik der Industrie- und Handelskammer (IHK) stößt.
Deutliche Anhebung der Schwellenwerte
Die wichtigste Änderung betrifft die Schwellenwerte, die festlegen, ab welcher Auftragssumme ein vereinfachtes Vergabeverfahren angewendet werden kann. Diese Werte wurden für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 10.000 auf 75.000 Euro angehoben. Bei Bauleistungen stieg der Schwellenwert sogar von 50.000 auf 500.000 Euro. Damit sollen bürokratische Hürden abgebaut und Verfahren beschleunigt werden.
Ausweitung der Tariftreuepflicht
Gleichzeitig wird die Tariftreueverpflichtung auf alle öffentlichen Aufträge ab einem Wert von 1.000 Euro ausgeweitet. Bislang galt diese Regelung erst ab 10.000 Euro. Unternehmen müssen künftig versichern, ihre Beschäftigten nach Tarif zu bezahlen, wenn sie sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) betonte: „Starke Wirtschaft und gute Arbeit gehören zusammen. Das haben wir mit der Reform des Vergabegesetzes berücksichtigt.“
Kritik von der Opposition und der IHK
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner kritisierte, dass das Vergaberecht in Berlin bisher das wirtschaftsfreundlichste Deutschlands gewesen sei. Auch künftig müsse es Unternehmen möglichst leicht gemacht werden, öffentliche Aufträge zu erhalten. Noch schärfer fiel die Kritik der IHK aus. Deren Präsident Sebastian Stietzel monierte: „Die Überarbeitung des Vergabegesetzes ist leider erneut ein Beispiel dafür, dass gut gemeint und gut gemacht nicht zwangsläufig dasselbe sind.“
Stietzel warnte, dass die Absenkung der Wertgrenze für die Tarifbindung auf 1.000 Euro dazu führen werde, dass 80 Prozent der Berliner Unternehmen faktisch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen würden. Die Nicht-Tarifbindung sei Ausdruck der kleingewerblich und mittelständisch geprägten Berliner Wirtschaftsstruktur, nicht mangelnder Fairness.
Neues Gaststättengesetz verabschiedet
Neben der Vergaberechtsnovelle verabschiedete das Abgeordnetenhaus mit der schwarz-roten Mehrheit auch das Landesgaststättengesetz. Wesentliches Ziel ist es, die Eröffnung von Gastronomiebetrieben in Berlin schneller und unbürokratischer zu ermöglichen. Zudem soll Außengastronomie auch nach 22.00 Uhr erleichtert werden.



