Das Bundesarbeitsministerium plant eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, die den Achtstundentag nicht pauschal abschafft, aber den Tarifparteien mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung einräumt. Künftig sollen Tarifparteien anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.
Hintergrund des Entwurfs
Der Entwurf greift eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf, in der die Schaffung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit angekündigt wurde. Das Arbeitsministerium will diese Öffnung jedoch auf tarifgebundene Betriebe beschränken. Die Lockerung ist an die Bedingung geknüpft, dass besondere Regeln den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern. In Bereichen ohne Tarifvertrag soll es im Grundsatz bei der täglichen Höchstarbeitszeit bleiben.
Reaktionen aus der Politik
Aus dem Ministerium von SPD-Co-Chefin Bärbel Bas hieß es, es handele sich um einen Arbeitsentwurf, der nicht final abgestimmt sei. Die Debatte über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes war bei den Gewerkschaften auf scharfe Kritik gestoßen, während die Arbeitgeber eine weitergehende Öffnung forderten.
Umsetzung von EuGH-Urteilen
Der Entwurf reagiert auch auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sollen grundsätzlich verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Das Modell der Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass ihm Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten bekannt werden.
Kritik der Arbeitgeberverbände
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat die Überlegungen als „Rückfall in alte Regulierungsmuster“ kritisiert. Hauptgeschäftsführer Oliver Zander erklärte: „Das grenzt an Arbeitsverweigerung und hat mit einer pragmatischen Anpassung an die Realität der Arbeitswelt nichts zu tun.“ Besonders kritisch bewertete der Verband, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit nur unter strengen Bedingungen und mit Tarifvorbehalt umgesetzt werden soll. „Damit wird ein zentrales Reformversprechen vollständig ausgehöhlt“, so Zander.
Elektronische Arbeitszeiterfassung
Die geplante umfassende, elektronische und taggleiche Erfassung der gesamten Arbeitszeit ohne Ausnahmen lehnt der Verband entschieden ab. „Die vollständige Erfassungspflicht entkernt die Vertrauensarbeitszeit vollständig“, sagte Zander. Dies widerspreche dem Bedürfnis vieler Betriebe und Beschäftigter nach flexiblen Lösungen. Der Entwurf müsse „umgehend vom Tisch und grundlegend überarbeitet werden“.
Stimmen aus der Union
Die Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU, Gitta Connemann, kritisierte ebenfalls, dass der Entwurf vom Koalitionsvertrag abweiche. „Wer Flexibilität nur dort zulässt, wo Tarifverträge gelten, macht aus einem Versprechen für die Breite eine Sonderregel für wenige“, sagte sie dem SPIEGEL. Kleine und mittlere Unternehmen, „die mehr Spielräume brauchen und wollen, würden leer ausgehen“. Der Entwurf müsse überarbeitet werden.
Der Achtstundentag gilt in Deutschland seit 1918. Im Arbeitszeitgesetz heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich. Der vorliegende Entwurf könnte diese Regelung für tarifgebundene Betriebe lockern, stößt jedoch auf breite Kritik von Arbeitgeberseite.



