Staatsgerichtshof urteilt über Volksbegehren zur Verkehrswende in Hessen
Urteil zu Volksbegehren Verkehrswende Hessen erwartet

Der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden gibt am heutigen Mittwoch um 11:00 Uhr sein Urteil zum Volksbegehren „Verkehrswende Hessen“ bekannt. Die Initiative war 2022 von der damaligen schwarz-grünen Landesregierung als nicht verfassungskonform abgelehnt worden. Die Initiatoren – darunter der ADFC Hessen, VCD Hessen, FUSS e.V. sowie die Radentscheide aus Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Offenbach – zogen daraufhin vor Gericht. Unterstützt wird der Trägerkreis unter anderem vom BUND, Greenpeace, VdK und Pro Bahn.

Kernforderungen des Volksbegehrens

Das geplante „Verkehrswendegesetz“ zielte auf ein neues hessisches Mobilitätsgesetz ab, das die Bedingungen für Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs signifikant verbessern sollte. Die Initiatoren wollten erreichen, dass die Mobilität in Hessen bis 2030 klimaneutral und sozial gerechter wird. Besonders auf Schulwegen sollte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Auch in ländlichen Regionen sollten attraktive Alternativen zum Autoverkehr geschaffen werden.

Ablehnung durch Schwarz-Grün

Die damalige Landesregierung wies das Volksbegehren Ende September 2022 als „nicht verfassungskonform“ zurück. Das Verkehrsministerium argumentierte, der Entwurf überschreite die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landes. Die rund 70.000 Unterschriften für das Volksbegehren waren im Sommer 2022 mit einem spektakulären Fahrradkorso über die Autobahn 66 nach Wiesbaden gebracht worden, womit das Quorum erfüllt war.

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Mündliche Verhandlung im April

Bei der mündlichen Verhandlung im April bekräftigte die juristische Vertreterin der „Verkehrswende Hessen“, das Vorhaben stehe nicht im Widerspruch zur hessischen Verfassung. Sie brachte auch die Möglichkeit einer teilweisen Zulassung ins Spiel. Die Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Ines Fröhlich (SPD), lobte das Volksbegehren inhaltlich: „Das Engagement für Umweltschutz und Nahmobilität verdient Respekt. Da sind die Initiatoren der ‚Verkehrswende Hessen‘ und das Land überhaupt nicht auseinander.“ Sie bekräftigte jedoch die Einschätzung des Landes, dass große Teile des Volksbegehrens nicht die Landesgesetzgebung beträfen oder zu unbestimmt formuliert seien. Fröhlich verwies auf das hessische Nahmobilitätsgesetz, das 2023 in Kraft trat und unter anderem das Radfahren und Zufußgehen stärkt.

Bewertung des Nahmobilitätsgesetzes

Das Bündnis „Verkehrswende Hessen“ bezeichnete das Nahmobilitätsgesetz als „Schritt in die richtige Richtung“, kritisierte jedoch, dass es bei weitem nicht ausreiche, um die Bedingungen für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer grundlegend zu verbessern. Insbesondere für den ÖPNV als wichtigem Bestandteil nachhaltiger Mobilität sei nichts getan worden.

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