Bei einer Verkehrskontrolle in Bremen hat ein 21-jähriger Beifahrer mit einer Wasserpistole auf eine Polizistin gezielt. Der Vorfall ereignete sich am Freitag, als Beamte das Auto anhielten. Kurz darauf richtete der Mann das Spielzeug auf die Beamtin. Dabei erklärte er, dass auch er eine Waffe besitze.
Die Polizistin hatte den Gegenstand zunächst aus dem Augenwinkel wahrgenommen. Der 21-Jährige zielte mit der Wasserpistole auf die Frau, legte das Spielzeug aber nur wenige Augenblicke später auf den Fahrzeugboden. Damit entschärfte sich die Lage schnell.
Polizei sichert Wasserpistole
Die Einsatzkräfte stellten das Spielzeug sicher. Wie die Polizei mitteilte, war eine Androhung oder ein Einsatz der Dienstwaffe nicht erforderlich. „Zu einer Androhung oder dem Einsatz der Dienstwaffe durch die Polizei kam es nicht", heißt es in der offiziellen Mitteilung.
Die Beamtin reagierte nach Angaben der Polizei besonnen und handelte überlegt. Sie nahm die Situation ernst, ohne die Ruhe zu verlieren. Ihre Kollegen sicherten die Kontrolle ab und verhinderten, dass die Lage eskalierte.
Einsichtiges Gespräch mit dem 21-Jährigen
Nach der Sicherstellung der Wasserpistole sprachen die Polizisten mit dem Beifahrer. Dabei zeigte sich der 21-Jährige einsichtig. Er habe eingeräumt, dass sein Verhalten unangemessen war, teilte die Polizei mit.
Dennoch warnt die Polizei eindringlich vor solchen Handlungen: „Ein solches Verhalten kann Polizeieinsätze auslösen und zu gefährlichen Situationen führen", erklärten die Beamten. Der Vorfall zeige, wie schnell aus einem Scherz eine ernste Bedrohung werden könne.
Warnung vor waffenähnlichen Gegenständen
Wasserpistolen, Softair-Waffen und täuschend echte Spielzeugrevolver sind auf Entfernung kaum von Originalen zu unterscheiden. Für Polizistinnen und Polizisten ist das ein erhebliches Risiko. Sie müssen in Sekundenbruchteilen entscheiden, ob eine echte Gefahr vorliegt.
Die Polizei rät deshalb dringend davon ab, in der Öffentlichkeit mit solchen Gegenständen zu hantieren. Wer bei einer Verkehrskontrolle eine Waffe zückt, muss damit rechnen, dass eine reale Bedrohung angenommen wird. Das könne sowohl für die Beamten als auch für den Betroffenen gefährlich werden.
In Bremen ging der Vorfall glimpflich aus. Die ruhige Reaktion der Polizistin und die schnelle Einsicht des 21-Jährigen verhinderten Schlimmeres. Die Wasserpistole wurde sichergestellt und dient als Nachweis für den Vorfall.
Rechtliche Einordnung noch offen
Ob das Verhalten des 21-Jährigen strafrechtliche Folgen haben wird, ließ die Polizei zunächst offen. Grundsätzlich kann das Bedrohen mit einer Waffe, auch mit einer Spielzeugwaffe, als Straftat gewertet werden. Die Entscheidung darüber trifft die Staatsanwaltschaft.
In vergleichbaren Fällen hängt das Strafmaß stark von den Umständen ab. Eine Rolle spielen etwa die Ernsthaftigkeit der Bedrohung und die Frage, ob die Beamten in ihrer Amtsausübung behindert wurden. Die Polizei erinnerte daran, dass waffenähnliche Gegenstände immer zu einer Gefahr werden können, wenn sie in die falsche Situation geraten.



