Das Landgericht Göttingen hat eine 24-jährige Sozialarbeiterin wegen Mordes an einer 15-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die frühere Jugendbetreuerin des Opfers hatte das Mädchen in einem Waldstück bei Göttingen getötet. Der Richter erklärte: „Sie sind eine Mörderin.“ Die Tat sei von A bis Z durchgeplant gewesen.
Die Angeklagte und das Mädchen kannten sich aus einer Wohngruppe der Kinder- und Jugendhilfe. Hintergrund der Tat waren laut Gericht Streitigkeiten der Angeklagten mit ihrem Ex-Partner, den sie zurückgewinnen wollte. Durch den Mord habe sie sich Zugang zum Handy des Mädchens verschaffen wollen, um in dessen Namen Nachrichten zu verschicken.
Nach Überzeugung der Strafkammer tötete die 24-Jährige das Mädchen am 29. Juni 2025 nahe einer Burgruine in einem abgelegenen Waldstück. Sie machte die Jugendliche zunächst mit Augentropfen in einem Getränk benommen, schlug sie dann mit einem Stein und fügte ihr für einen Suizid typische Schnittverletzungen zu. Das Mädchen verblutete gegen Mitternacht und wurde am Morgen von einer Spaziergängerin entdeckt.
Die Angeklagte hatte die Verantwortung für den Tod eingeräumt, aber einen geplanten Mord bestritten. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach von einem heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen. Die Nebenklage hatte für die Mutter des Opfers die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung mit drei Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.



