Mehr als 760.000 Menschen folgen Hanadi Diab auf Instagram, rund 138.000 auf der Plattform TikTok. Die Beauty-, Mode- und Lifestyle-Influencerin aus Stuttgart zeigt sich dort regelmäßig mit Luxusprodukten, Designerhandtaschen und Hochglanz-Momenten. Doch hinter dieser Fassade rumort es: Anfang Juli wurde gegen die 39-Jährige, die zugleich ein Kosmetikstudio betreibt, vom Amtsgericht Stuttgart ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts.
Das Regelinsolvenzverfahren ist das gesetzliche Insolvenzverfahren für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler sowie ehemalige Selbstständige mit komplexeren Vermögensverhältnissen. Es dient dazu, die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, und kann bei entsprechender Planung in eine Restschuldbefreiung münden. Anders als bei der Verbraucherinsolvenz gelten hier strengere Regelungen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Rekord-Bußgeld: LFK verlangt 37.803 Euro
Bereits Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens war ein anderer finanzieller Tiefschlag bekannt geworden: Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) verhängte gegen Hanadi Diab ein Bußgeld in Höhe von 37.803 Euro. Der Betrag setzt sich aus einer Geldbuße von 36.000 Euro sowie Verfahrenskosten und Auslagen zusammen. Nach Angaben der LFK handelt es sich um das bislang höchste Bußgeld dieser Art gegen einen Influencer im Bundesland. Die Behörde ist für die Aufsicht über Rundfunk und Mediendienste zuständig und kontrolliert unter anderem die Kennzeichnungspflicht für Werbung in sozialen Medien.
Der Fall sorgte in der Branche für Aufsehen, weil Medienaufsichten zunehmend strenger gegen Verstöße bei der Werbekennzeichnung vorgehen. Insbesondere Influencer mit großer Reichweite stehen unter Beobachtung. Die LFK hatte das Verfahren gegen Diab nach eigenen Angaben wegen mehrerer Instagram-Storys eingeleitet, die zwischen Mai und Juli 2025 veröffentlicht wurden.
Vorwurf: Fehlende Kennzeichnung von Werbung
Konkret lautet der Vorwurf: Hanadi Diab habe bezahlte Kooperationen nicht oder nicht ausreichend als Werbung kenntlich gemacht. Damit habe sie gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen. Die LFK betont, dass die Influencerin bereits 2020 und 2022 mehrfach schriftlich auf diese Pflichten hingewiesen worden sei. Dennoch seien die entsprechenden Kennzeichnungen in den überprüften Storys unzureichend gewesen. Kritisiert wurden dabei offenbar nicht nur das Fehlen von Hinweisen, sondern auch die Gestaltung der Werbehinweise – etwa Schriftart und Farbe, die eine klare Erkennbarkeit erschweren.
Nach deutschem Recht müssen Werbebeiträge in sozialen Netzwerken als solche zu erkennen sein. Dazu zählt eine eindeutige und unmissverständliche Kennzeichnung, die sich optisch vom übrigen Inhalt abhebt. Die LFK sieht bei Diab eine wiederholte Missachtung dieser Vorgaben.
„Man sieht doch überall, dass es eine Anzeige ist“
Hanadi Diab selber zeigt sich von den Vorwürfen überrascht. In einem mittlerweile gelöschten TikTok-Video, das im April veröffentlicht wurde, erklärte sie, sie sei von dem Bußgeld „schockiert“. Jede Kooperation habe sie selbstverständlich als Werbung gekennzeichnet. Die Kritik der Behörde beziehe sich lediglich auf die Darstellung der Hinweise. Wörtlich sagte Diab in dem Video: „Man sieht doch überall, dass es eine Anzeige ist.“ Ihrer Auffassung nach seien die Werbeinhalte klar erkennbar gewesen.
Ihre Social-Media-Präsenz hat Diab trotz des laufenden Verfahrens nicht zurückgefahren. Auch private Einblicke, etwa mit ihrem Ehemann und den drei gemeinsamen Söhnen, teilt sie weiterhin mit ihrer Community.
Insolvenzverwalter gibt Geschäftsbetrieb frei
Auch die Insolvenz bedeutet für Diab nicht das sofortige Aus als Influencerin. Wie der „Spiegel“ berichtet, hat der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb aus der Insolvenzmasse freigegeben. Damit kann die 39-Jährige ihre Tätigkeit in den sozialen Netzwerken und das Kosmetikstudio vorerst fortführen. Ob die Insolvenz in direktem Zusammenhang mit dem Rekord-Bußgeld steht, ist nicht öffentlich bekannt. Das Insolvenzverfahren dient in erster Linie dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu verwerten und die Gläubiger zu befriedigen.
Eine BILD-Anfrage ließ Hanadi Diab bislang unbeantwortet. Angesichts der laufenden Verfahren bleibt die weitere Entwicklung offen.



