Gedenktag für Sinti und Roma: Kundgebungen in Berlin verboten
Sinti und Roma Gedenktag: Kundgebungen in Berlin verboten

Am Sonntag, dem internationalen Gedenktag an den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma, wird die Versammlungsfreiheit rund um das Denkmal in Berlin-Mitte eingeschränkt. Die Berliner Polizei hat per Allgemeinverfügung alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel in der Nähe des Denkmals am Simsonweg untersagt. Die Regelung gilt von 6.00 Uhr morgens bis Mitternacht.

Offizielle Gedenkveranstaltung geplant

An dem Denkmal, das unweit des Reichstagsgebäudes liegt, ist ab 20.30 Uhr eine offizielle Gedenkveranstaltung vorgesehen. Um deren würdevollen Charakter und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, sind neben Kundgebungen auch andere Veranstaltungen verboten, die den Gedenktag beeinträchtigen könnten. Die Polizei betonte, dass die Verfügung notwendig sei, um Störungen zu vermeiden.

Betroffenes Gebiet im Regierungsviertel

Die Allgemeinverfügung erstreckt sich über einen Bereich im Regierungsviertel zwischen dem Reichstagsgebäude und dem Pariser Platz. Südlich wird sie durch den Bremer Weg begrenzt, westlich durch die Yitzhak-Rabin-Straße, die John-Foster-Dulles-Allee sowie die Große Querallee inklusive sämtlicher Gehwege. Nördlich reicht sie bis zur Paul-Löbe-Allee, östlich bis zum Friedrich-Ebert-Platz und der Ebertstraße einschließlich des Pariser Platzes.

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Das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma wurde im Oktober 2012 eingeweiht. Es erinnert an die bis zu 500.000 Menschen, die zwischen 1933 und 1945 unter der Herrschaft der Nationalsozialisten in Deutschland und anderen europäischen Ländern verfolgt und ermordet wurden. Insbesondere am 2. August jährt sich die sogenannte Liquidation des Zigeunerfamilienlagers in Auschwitz-Birkenau zum 82. Mal. In der Nacht auf den 3. August 1944 ermordeten SS-Angehörige rund 4.300 Sinti und Roma in den Gaskammern.

Hintergrund des Gedenktages

Der internationale Gedenktag am 2. August wurde 2015 von den Vereinten Nationen ausgerufen. Er dient der Erinnerung an den Völkermord an den Sinti und Roma, der lange Zeit in der Öffentlichkeit kaum Beachtung fand. Die Polizei in Berlin betonte, dass die Einschränkungen notwendig seien, um die Würde der Gedenkveranstaltung zu schützen. Die Allgemeinverfügung gilt nur für diesen einen Tag und soll sicherstellen, dass die offizielle Zeremonie ungestört ablaufen kann.

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