Nach Spahn-Rücktritt: Debatte um Leihmutterschaft in Deutschland neu entfacht
Spahn-Rücktritt entfacht Leihmutterschafts-Debatte

Nach dem Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn ist eine Diskussion über das in Deutschland geltende Verbot der Leihmutterschaft entbrannt. Spahn und sein Mann waren über eine Leihmutter in den USA Eltern geworden, was in der Union für Empörung sorgte und letztlich zu Spahns Rücktritt führte. Nun fordern Politiker eine Neubewertung der Rechtslage.

Umfrage: Deutsche uneins über Verbot

Laut einer repräsentativen Umfrage des Instituts Insa im Auftrag der „Bild“-Zeitung sind die Deutschen in dieser Frage gespalten. 39 Prozent der Befragten gaben an, das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland richtig zu finden. 41 Prozent erklärten hingegen, dass sie das Verbot für falsch halten. Ein außergewöhnlich hoher Anteil von 21 Prozent machte keine Angabe oder gab an, keine Antwort zu wissen. Insa befragte vom 17. bis zum 20. Juli 1.004 Menschen. Die maximale Fehlertoleranz beträgt plus/minus 3,1 Prozentpunkte.

Grüne fordern neue Debatte

Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, Spahns Rücktritt sei „absolut folgerichtig“ gewesen. „Die aktuelle gesellschaftliche Debatte zeigt auch, dass es geboten ist, sich erneut inhaltlich mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu befassen.“ Diese Kommission war in der vergangenen Legislaturperiode von der Ampel-Koalition eingesetzt worden und hatte im April 2024 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie empfahl, dass Leihmutterschaft in bestimmten Fällen zugelassen werden könne, „sofern insbesondere der Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl hinreichend gewährleistet werden“. Allerdings wiesen die Mitglieder damals auch darauf hin, dass selbst die altruistische Leihmutterschaft – also ohne Bezahlung – das Risiko für Missbrauch berge. Sie sollte deshalb, wenn überhaupt, nur unter sehr engen Voraussetzungen ermöglicht werden, etwa bei einem nahen verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter.

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Bildungsministerin Prien zeigt Verständnis

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) zeigte in einem Interview des Portals „The Pioneer“ Verständnis für Paare, die sich Hilfe im Ausland holen. Sie verwies darauf, dass die CDU ihre Programmatik erst im Februar mit einem Parteitagsbeschluss verschärft habe. Demnach ist nicht nur die gewerbliche, sondern auch die altruistische Leihmutterschaft mit dem Werteverständnis der CDU nicht vereinbar. Auf die Frage, ob sie sich vorstellen könne, dass die CDU in naher Zukunft ihre Position verändert und etwas liberalisiert, sagte sie: „Das kann ich mir kaum vorstellen.“ Prien, selbst Mutter von drei Kindern, erklärte: „Das muss unendlich schwer sein. Ich kann mir das persönlich ehrlicherweise nicht vorstellen.“ Denn man baue gerade in den neun Monaten einer Schwangerschaft eine starke Bindung zu dem Kind auf. Gleichzeitig sehe sie das Dilemma von Paaren, die aus medizinischen Gründen keine eigenen Kinder austragen könnten: „Das ist ein ganz furchtbares Schicksal, mit dem man sich abfinden können muss.“ Dass individuelle Entscheidungen mit Blick auf Möglichkeiten im Ausland vielleicht anders ausfallen könnten, könne sie nachvollziehen.

SPD-Frauen warnen vor Kommerzialisierung

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen in der SPD hat sich beim Thema Leihmutterschaft noch nicht positioniert. Die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen, sagte die Co-Vorsitzende Ulrike Häfner den Funke-Zeitungen. Grundsätzlich kritisierten die Frauen in der SPD die zunehmende „Kommerzialisierung von Frauen in der Reproduktionsmedizin und die Ausnutzung deren materiellen Notlagen“. Auch in der Linksfraktion im Bundestag verweist man auf ein mögliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen Leihmutter und den Paaren, die Eltern werden wollen. Die frauenpolitische Sprecherin Kathrin Gebel sieht auch altruistische Varianten kritisch: „Gesundheitliche Risiken, Abhängigkeiten und familiärer Druck“ verschwänden nicht automatisch, nur weil offiziell kein Geld fließe, so Gebel.

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Ausblick: Gesetzesänderung möglich?

Spahn war von 2018 bis 2021 Bundesgesundheitsminister – in seinen Zuständigkeitsbereich fiel damit das Embryonenschutzgesetz, in dem das Verbot von Leihmutterschaften geregelt ist. Prien zeigte sich offen dafür, das Gesetz „an der einen oder anderen Stelle“ noch einmal genauer zu betrachten und vielleicht auch das Adoptionsrecht. Dazu müsse sich die derzeit aufgeheizte Situation aber erst einmal etwas beruhigen.