Hausärzteverband kritisiert geplante Verschärfung bei Krankschreibungen
In der aktuellen Debatte um strengere Regeln für Krankschreibungen hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband scharfe Kritik an den Plänen der Koalition geübt. Statt die telefonische Krankschreibung abzuschaffen, müsse der „Wildwuchs“ bei Anbietern von Videosprechstunden gestoppt werden, forderte die Bundesvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth gegenüber der „Rheinischen Post“. Die geplanten Änderungen seien „reine Symbolpolitik“ und würden weder den Krankenstand senken noch Missbrauch verhindern.
Kritik an Videosprechstunden-Anbietern
Buhlinger-Göpfarth betonte, dass das größte Missbrauchspotenzial bei anonymen Plattformen liege, die aggressiv mit schnellen Krankschreibungen warben. „Wenn irgendwo großes Missbrauchspotenzial liegt, dann bei anonymen Plattformen, die damit Profit machen und ihre Kunden nicht einmal kennen. Dort ist Betrug Tür und Tor geöffnet und nicht in unseren Praxen!“, sagte sie. Die telefonische Krankschreibung berge dagegen nicht mehr Missbrauchspotenzial als ein Praxisbesuch, da sie daran gebunden sei, dass die Praxis die Patientinnen und Patienten kenne.
Hintergrund der geplanten Neuregelung
Union und SPD wollen Krankmeldungen nach hohen Fehlzeiten in Unternehmen erschweren. Künftig soll als gesetzliche Regel gelten, dass Beschäftigte bereits ab dem ersten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, statt wie bisher in der Regel ab dem vierten Tag. Die seit Ende 2023 unter Bedingungen mögliche telefonische Krankschreibung soll wieder abgeschafft werden. Kanzler Friedrich Merz (CDU) begründete die Pläne mit zu vielen Krankentagen. Wie die erschwerte Krankmeldung im Job konkret ausgestaltet werden soll, ist bislang noch unklar. Laut Regierungssprecher Stefan Kornelius bedeutet die geplante verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag nicht, dass man direkt am ersten Tag zum Arzt gehen müsse.
Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis forderte eine fundierte Grundlage für die Änderungen: „Tiefgreifende Änderungen bei den Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit müssen auf einer belastbaren wissenschaftlichen und empirischen Grundlage beruhen.“ Derzeit gebe es keine Belege, dass die Krankschreibung per Telefon ursächlich für einen Anstieg der Krankenstände sei.
Breite Proteste und pragmatische Lösungsvorschläge
Gegen die Pläne gibt es breite Proteste, insbesondere weil dann mehr Erkrankte direkt in ohnehin überlastete Praxen gehen müssten. Eine entscheidende Frage ist aber, wann die Vorlage der Bescheinigung erfolgen muss. Kanzler Merz sagte dazu in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“: „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben.“
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) warb für pragmatische Lösungen. Bei der Umsetzung müsse darauf geachtet werden, ob man bereits „am“ ersten Tag eine Krankschreibung brauche oder „für“ den ersten Tag. Er halte es für klug, wenn Arbeitnehmer auch erst am zweiten oder dritten Tag der Erkrankung beim Arzt vorstellig werden könnten und für die vorhergehenden Tage die Bescheinigung bekämen. „Insofern ist die Aufregung vielleicht ein guter Anlass zur Klarstellung“, sagte Wüst in Richtung Bund.



