Die Pläne der schwarz-roten Bundesregierung zur Verschärfung der Krankschreibungsregeln stoßen auf massiven Widerstand. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, bezeichnete die Vorhaben gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland als „absolut katastrophal“. Die Koalition nehme „die komplette Überlastung unserer Praxen billigend in Kauf“.
Geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
Union und SPD hatten sich im Koalitionsausschuss darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Zudem soll eine verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) „ab dem ersten Tag der Erkrankung“ eingeführt werden. Bislang ist eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Krankheitstag vorgeschrieben. Betriebe können jedoch einzel- oder tarifvertraglich sowie in Betriebsvereinbarungen davon abweichen.
Die telefonische Krankschreibung war während der Pandemie als Entlastung für Praxen eingeführt worden, wurde aber zuletzt von Arbeitgeberverbänden und Teilen der Union infrage gestellt. Im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses heißt es wörtlich: „Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.“
Scharfe Kritik von Hausärzten und Politikern
Blumenthal-Beier warnte vor einer „riesigen Bürokratiewelle“ und längeren Wartezeiten für Patienten, die dringend medizinische Hilfe benötigen. Auch der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) distanzierte sich von den Reformplänen. Gegenüber dem „Spiegel“ sagte er: „Ich hätte das nicht gemacht. Aber die Betriebe können davon abweichen.“
Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, kritisierte die Pläne scharf: „In einer Zeit, in der die Koalition das Gesundheitswesen mit ihrer Kürzungspolitik in den Würgegriff nimmt, schickt sie gleichzeitig Millionen zusätzlicher Patienten für reine Zettelwirtschaft in die Arztpraxen.“ Menschen mit Erkältungen oder Magen-Darm-Infekt gehörten zur Erholung nach Hause, nicht für eine Kurzzeit-Krankschreibung ins überfüllte Wartezimmer. Dies binde ärztliche Kapazitäten, verschlechtere den Infektionsschutz und sei „das genaue Gegenteil einer modernen Primärversorgung“.
Strafverschärfung bei falschen AU-Bescheinigungen
Neben der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung plant die Koalition, die „unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuches stärker zu bestrafen. Bislang drohen dafür Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. Wie die Strafverschärfung genau aussehen soll, ließ die Regierung offen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte, dass Betriebe von der verpflichtenden AU-Vorlage ab dem ersten Tag abweichen können. „Aber die gesetzliche Regelung wird jetzt die sein, dass es in Zukunft keine telefonische Krankschreibung mehr gibt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Tag an verlangt wird.“
Weitere Arbeitsmarkt-Reformen beschlossen
Der Koalitionsausschuss einigte sich zudem auf weitere Änderungen im Arbeitsrecht. So soll die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen auf maximal 48 Monate mit bis zu sechsmaliger Verlängerung verdoppelt werden – gültig für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer. Eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist vorerst nicht vorgesehen.
Für Hochverdiener wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht. Die Steuern auf Abfindungen sollen sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. Steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, die in Tarifverträgen geregelt sind, werden vollständig beitragsfrei gestellt.
Um die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss zu senken, soll ein Programm „zweite Chance“ entwickelt werden.



