Eine mehr als 20 Jahre alte DNA-Spur hat die Kriminalpolizei auf die Spur eines mutmaßlichen Räubers gebracht, der im Februar 2024 einen Discounter in Glandorf im Landkreis Osnabrück überfallen haben soll. Wie die Polizei mitteilte, konnten die Ermittler den 40-jährigen Tatverdächtigen identifizieren, nachdem sein genetisches Profil mit einer Spur von einem Einmalhandschuh am Tatort übereinstimmte.
Der Überfall auf den Verbrauchermarkt ereignete sich im Februar 2024. Zwei maskierte Männer betraten den Discounter, bedrohten den Filialleiter mit einer Schusswaffe und forderten Bargeld. Anschließend flohen die Täter in einem Fahrzeug, das von einem dritten Komplizen gesteuert wurde. Die Fahndung verlief zunächst ergebnislos, da die Täter keine erkennbaren Spuren hinterließen – bis auf einen Einmalhandschuh, den der bewaffnete Räuber während der Tat trug.
DNA-Treffer nach Jahrzehnten
Die an dem Handschuh gesicherte DNA wurde in der bundesweiten Datenbank abgeglichen, ergab jedoch zunächst keinen Treffer. Allerdings stellten die Ermittler fest, dass dasselbe DNA-Profil bereits bei zwei anderen Straftaten sichergestellt worden war. Im Jahr 2003 war eine 84-jährige Frau in ihrem Schlafzimmer in Colnrade (Landkreis Oldenburg) überfallen worden. Damals fanden die Ermittler die DNA auf einem zurückgelassenen Kabelbinder. Zudem entdeckten sie 2023 bei einem Einbruch in eine Spielothek in Wildeshausen die gleiche Spur an einer Zigarettenkippe.
Die Ermittlungen nach dem Spielothek-Einbruch führten die Polizei schließlich zu dem 40-jährigen Mann, der 2003 direkt gegenüber der Wohnung des Opfers in Colnrade wohnte. Die Beamten nahmen eine Speichelprobe, die einen eindeutigen Treffer lieferte: Die DNA stimmte mit der Spur auf dem Einmalhandschuh des Discounter-Überfalls überein.
Ermittlungen gegen den Beschuldigten
Der 40-Jährige wird nun wegen versuchten schweren Raubes angeklagt. Die Polizei ermittelt zudem gegen die beiden mutmaßlichen Mittäter, die bislang unbekannt sind. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
„Der Fall zeigt, wie wichtig die langfristige Aufbewahrung von DNA-Spuren ist“, erklärte ein Polizeisprecher. „Selbst nach über 20 Jahren können solche Spuren zur Aufklärung von Verbrechen beitragen.“ Die DNA-Datenbank des Bundeskriminalamts erlaubt es, auch alte Spuren mit neuen Tatverdächtigen abzugleichen, was in diesem Fall zum Erfolg führte.
Die Ermittler hoffen nun, durch weitere Zeugenhinweise auch die Komplizen des Hauptverdächtigen identifizieren zu können. Der Discounter-Überfall hatte damals für Aufsehen gesorgt, da die Täter trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung unerkannt entkommen konnten.



