Anwältin nach Beleidigung von Einsatzkräften zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt
Anwältin wegen Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Düsseldorf hat eine 40-jährige Rechtsanwältin wegen Beleidigung von Rettungskräften, Polizisten und Rheinbahn-Mitarbeitern zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Die Strafe entspricht 40 Tagessätzen zu je 25 Euro. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass die Juristin im Januar 2023 in einer U-Bahnstation der Landeshauptstadt eine Notfallsanitäterin sowie zwei Sicherheitskräfte der Rheinbahn als „Scheiß Ausländer“ beschimpft und einen Polizisten als „kleinen Pisser“ tituliert hatte.

Vorfall im U-Bahnhof

Der Vorfall ereignete sich Mitte Januar 2023 gegen Mitternacht. Die Angeklagte war nach Angaben der Anklage erheblich alkoholisiert und hatte sich in der U-Bahnstation übergeben. Zwei Security-Mitarbeiter der Rheinbahn entdeckten die Frau und riefen Rettungskräfte. Als die Sanitäter eintrafen, verweigerte die Anwältin jede Hilfe und gab auch gegenüber den Sicherheitskräften keine Personalien heraus. Daraufhin wurden Polizisten hinzugezogen. Die Angeklagte wurde zunehmend ausfällig und beleidigte die Einsatzkräfte massiv. Ein Polizist, der als „kleiner Pisser“ bezeichnet wurde, beschrieb die Situation später vor Gericht mit den Worten: „Alle wollten Ihnen helfen, keiner wollte Ihnen Böses.“

Alkoholisierung als mildernder Umstand

Ein Atem-Alkoholtest ergab bei der Beschuldigten einen Wert von 1,4 Promille. Die Richterin wertete die starke Alkoholisierung als verminderte Schuldfähigkeit, was sich strafmildernd auswirkte. Die Angeklagte, die sich im Prozess selbst vertrat, gab an, keinerlei Erinnerung an den Vorfall zu haben. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 6.000 Euro beantragt, gegen den die Anwältin Einspruch einlegte, woraufhin es zur Hauptverhandlung kam.

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Forderungen der Prozessbeteiligten

Die 40-Jährige hielt mit Verweis auf ihre Einkommenslage eine Geldstrafe von maximal 20 Tagessätzen – und dies unter Strafvorbehalt – für angemessen. Die Staatsanwältin forderte dagegen 60 Tagessätze à 30 Euro, also insgesamt 1.800 Euro. Das Gericht folgte mit 40 Tagessätzen zu je 25 Euro einem mittleren Weg. Nach der Urteilsverkündung erklärte die verurteilte Anwältin auf Nachfrage lediglich: „Ich mach‘ weiter.“ Damit deutete sie mögliche weitere rechtliche Schritte an.

Vorgeschichte und mögliche Folgen

Bereits in derselben Nacht war die Frau der Polizei an anderer Stelle aufgefallen: Sie hatte sich in einem Taxi erbrochen und sich geweigert, die Reinigungskosten zu übernehmen. Der Fall wird die Justiz vermutlich weiter beschäftigen, da die Angeklagte ihre Berufung ankündigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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