Darknet-Plattform Archetyp: Anklage gegen mutmaßlichen Gründer
Archetyp-Darknet: Anklage gegen mutmaßlichen Gründer

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen den mutmaßlichen Betreiber des Darknet-Marktplatzes „Archetyp Market“ erhoben. Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als Gründer und Administrator der Plattform über Jahre hinweg den illegalen Handel mit Drogen, Medikamenten und psychoaktiven Stoffen ermöglicht zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft, wie das Bundeskriminalamt (BKA) mitteilte.

Milliardenumsatz durch anonymen Handel

Allein zwischen November 2022 und der Abschaltung der Plattform im Jahr 2025 sollen rund 2,3 Millionen Bestellungen mit einem Gesamtumsatz von etwa 330 Millionen Euro aufgegeben worden sein. Den rund 600.000 Kundenkonten standen etwa 17.000 Verkaufsangebote von circa 3000 professionellen Verkäufern zur Verfügung. Das BKA beziffert die gehandelten Mengen auf rund 3,2 Millionen Pillen und 326 Liter verschiedener Betäubungsmittel, darunter Kokain, Fentanyl, Heroin und Crystal Meth. Zusätzlich wurden Cannabisprodukte, Dopingmittel und neue psychoaktive Stoffe angeboten.

Treuhandsystem und Kryptowährungen

Der Angeklagte soll über das eingerichtete Treuhandsystem und weitere Gebühren etwa fünf Prozent an jedem Verkauf verdient haben. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nahm er auf diese Weise rund 20 Millionen Euro ein. Als Zahlungsmittel diente ausschließlich Kryptowährung, um die Anonymität der Nutzer zu gewährleisten. Die Ermittler konnten dennoch umfangreiche Beweise sichern.

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Festnahme in Barcelona

Der deutsche Beschuldigte wurde im Juni 2025 von einer Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei an seinem Wohnsitz in Barcelona festgenommen. Seitdem sitzt er in Deutschland in Untersuchungshaft. Bei den Ermittlungen wurden Kryptowährungen, Bargeld und Luxusfahrzeuge im Wert von insgesamt rund zehn Millionen Euro sichergestellt. Der Angeschuldigte ist bislang nicht vorbestraft.

Nächste Schritte im Verfahren

Die Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Die Anklage umfasst den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln seit 2020. Die Ermittlungsbehörden betonen, dass der Fall die zunehmende Professionalisierung des Darknet-Handels zeigt, aber auch die Erfolge internationaler Zusammenarbeit.

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